Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl

Nur mit bestimmten Merkzeichen besteht der Nachteilsausgleich in einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Allein eine Feststellung des GdB ohne eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl ist dafür nicht ausreichend.

Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören:

  • Straßenbahnen und Linienbusse
  • die 2. Wagenklasse der Bahn in IRE (InterregioExpress), RE (RegionalExpress), RB (RegionalBahn) und S-Bahn.
  • alle Fähren im Orts- und Nachbarschaftsbereich
  • Die Freifahrt bezieht sich auch auf alle Züge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl

Für Besitzer von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen aG , Gl, H oder Bl bestehen die Voraussetzungen die kostenlose Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. Zusätzlich wird immer noch das Beiblatt mit Wertmarke benötigt, welches beim Versorgungsamt für 80€ pro Jahr erhältlich ist. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr wird dann anstelle der Fahrkarte der Schwerbehindertenausweis zusammen mit dem Beiblatt mit Wertmarke gezeigt.

Werbung

Liegt nur das Merkzeichen G vor, so muss sich der Ausweisinhaber zwischen der Kraftfahrzeugsteuerermässigung oder der Freifahrt entscheiden. Wählt er die Kraftfahrzeugsteuerermässigung, dann ist keine Freifahrt möglich.

Mit Merkzeichen H oder Bl ist die Wertmarke kostenlos

Die Freifahrt ist nur in Verbindung mit dem jährlichen Erwerb einer Wertmarke möglich. Liegt zusätzlich eines der Merkzeichen H oder Bl vor, dann wird die Wertmarke auf Antrag kostenlos ausgestellt.

Unendgeltliche Beförderung der Begleitperson bei Merkzeichen B, aG, H und Bl

Mit dem Merkzeichen aG und H wird auch die Begleitperson im internationalen Eisenbahnverkehr unentgeldlich befördert. Mit dem Merkzeichen Bl werden Begleitperson und Hund im Nah- und Fernverkehr unentgeldlich mit befördert.

Sind das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen, können eine Begleitperson und ein Hund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitgenommen werden.

Weiterführende Informationen:

Das Mobilitätsportal ÖPNV-Info des Heidelberger Vereins Seh-Netz hat viele weiterführende Informationen rund um das Thema Öffentlicher Nahverkehr auf seiner Seite https://www.oepnv-info.de.

Werbung

Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.