Rechtsberatung, Merkzeichen und GdB

advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht

Die Begutachtung eines GdB und der Merkzeichen erfolgt in der Regel nach Aktenlage. Dabei kann es leicht zu folgenden Fehlern kommen:

  • Bei der Feststellung des GdB liegen nicht immer alle aktuellen Arztbefunde und Rehaberichte vor. Diese können dann nicht in die Begutachtung einbezogen werden.
  • Ärztliche Berichte beschreiben die für die Feststellung des GdB notwendigen Einschränkungen und Symptome in der Regel nicht ausreichend. Das Ausmaß von Einschränkungen ist aber für eine korrekte Begutachtung oft sehr wichtig.
  • Weitere Diagnosen können nicht in die Begutachtung einbezogen werden, wenn sie nicht in den vorliegenden Befunden genannt sind.

In diesem Fall kann die Entscheidung der Behörde unzutreffend und ein Widerspruch gegen den Bescheid der feststellenden Behörde sinnvoll und notwendig sein. Professionelle Begleitung, zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle kann hier entscheidend weiterhelfen. advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht weiterlesen