Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl

Nur mit bestimmten Merkzeichen besteht der Nachteilsausgleich in einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Allein eine Feststellung des GdB ohne eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl ist dafür nicht ausreichend. Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören: Straßenbahnen und Linienbusse die 2. Wagenklasse … Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl weiterlesen