Merkzeichen und Nachteilsausgleiche als Tabelle

Diese Tabelle enthält folgende Übersicht der Merkzeichen

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson und eines Hundes im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilfslos
  • RF – Rundfunkbefreiung
  • TBl – Taubblind. Das Merkzeichen TBl für taubblind erhält, wer wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen GdB von 70 und zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens einen GdB von 100 hat.
  • VB/EB – versorgungsberechtigt/entschädigungsberechtigt – Freifahrt und Kraft
    fahrzeugsteuerbefreiung in Besitzstandsfällen

Übersicht über wichtige Merkzeichen und die dazugehörigen Rechte

aGBlGGlHRF
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer WertmarkeFreifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke (wird kostenlos ausgestellt)
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung um 50 %Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
KraftfahrzeugsteuerbefreiungAnsatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem KfzRecht auf Verwendung von Gebärdensprache bei BehördenKraftfahrzeugsteuerbefreiungErmäßigung der Telefongebühren bei einigen Telekommunikationsunternehmen
Anerkennung der Kfz Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 €= 900 €Anerkennung der Kfz Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km: 0,30 € je km = 4.500 €
Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern (aG, G, H, Bl, Gl)
aGBIGGIHRF
aGBIGGIHRF
In vielen Gemeinden kostenloser Fahrdienst für behinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen
Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz
Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung (mehr Infos, externer Link)
Befreiung von Fahrverboten in UmweltzonenBefreiung von Fahrverboten in Umweltzonen
Kraftfahrzeughilfe unter bestimmten Voraussetzungen
Unentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen EisenbahnverkehrParkerleichterungen, Parkplatzreservierung, Behindertenparkplatz der Begleitperson im internationalen EisenbahnverkehrUnentgeltliche Beförderung der Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im internationalen Eisenbahnverkehr
Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller ErwerbsminderungSteuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400€
Mehrbedarfserhöhung von 17 % bei der Sozialhilfe bei Alter ab 65 oder voller ErwerbsminderungSteuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag: 7400€
BI
Portofreie Beförderung von Blindensendungen: siehe Deutsche Post
Gewährung von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Blindengeld (mehr Infos, externer Link)
Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen
Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Blindenschrift u. ä.
In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
aGBIGGIHRF
Die wichtigsten Merkzeichen und die dazugehörigen Rechte. Das Merkzeichen 1. Kl haben wir aus Gründen der Übersicht nicht in die Tabelle aufgenommen. Es erlaubt die Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrscheinen 2.Klasse für Schwerkriegsbeschädigte mit Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr körperlicher Zustand die ständige Unterbringung in der 1. Klasse erfordert

 

Hier stellen wir die Tabelle mit dem Grad der Behinderung (GdB) zur Verfügung.

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