Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 stehen dem Ausweisinhaber die Nachteilsausgleiche des GdB 50 zu. Hinzu kommen genau zwei weitere Nachteilsausgleiche:
- die Belastungs- bzw. Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von zwei auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Steuer beträgt für den GdB 60 1420€.
Zuzahlungen für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse sind ab einem GdB von 60 nur noch zu zahlen, bis diese ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts erreicht haben. Neben dem GdB von 60 ist die zweite Voraussetzung, dass mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal ein Arztbesuch aufgrund einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung notwendig ist. GdB 60: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen