Thema: Wohnen und Umbauen

Rampe zum Balkon

Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen

Dieser Beitrag beschreibt die Zuschussprogramme, welche derzeit sechs  Bundesländer für das barrierefreie Umbauen anbieten. Die Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben Förderprogramme, die in der Regel auf Kreditbasis arbeiten. Die Voraussetzungen der einzelnen Programme sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Bei einigen werden bestimmte Anforderungen an den Umbau und zusätzliche behinderungsbedingte Merkmale vorausgesetzt (Bayern, Brandenburg, Sachsen), während es bei anderen Förderprogrammen nur auf die Art des barrierearmen Umbaus ankommt (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern).

Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen der Pflegekasse oder durch Stiftungen ist in der Regel möglich. Lediglich die Programme der KfW-Bank sind in der Regel nicht mit den hier vorgestellten Förderprogrammen der Bundesländer möglich. Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen weiterlesen

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Lindauer Hafen mit Leuchtturm

Ermäßigung der Kurtaxe ab GdB 50

Die Kurtaxe ist eine Tourismusabgabe in Höhe von täglich zwei bis vier Euro, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie wird für jeden Übernachtungsgast in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen von Übernachtungsgästen erhoben, die in der Gemeinde nicht ihren Wohnsitz haben. In der Regel wird die Kurtaxe zusammen mit der Gesamtrechnung der Übernachtung an den Vermieter bezahlt. Diese kommunale Abgabe wird von den Städten und Gemeinden für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet, d.h. für Wegenetze, Beschilderungen usw. In Staatsbädern wird die Kurtaxe auch für den Erhalt von Parkanlagen oder kostenlose Konzerte verwendet.

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Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall

Wenn eine Mietwohnung gekündigt wird haben Mieter das Recht einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen, wenn ein Härtefall vorliegt.  Allein das Merkmal der Schwerbehinderung ist jedoch als Begründung nicht ausreichend. In der Rechtsprechung anerkannte Härtefälle sind z.B. Pflegefälle oder schwere Erkrankungen wie eine AIDS-Erkrankung oder psychische Erkrankungen (Quelle: mietrechtslexikon.de).

Wie muss der Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung erfolgen?

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Dieses Schriftstück muss dem Vermieter zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen, sonst kann er den Widerspruch ablehnen. Dies ist in den §§ 574, 574a und 574b des BGB geregelt. Diese Zweimonatsfrist gilt nur, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. Hat er das nicht und klagt gegen den Mieter auf Räumung, kann der Mieter noch bis kurz vor dem Gerichtstermin der Kündigung widersprechen (Quelle: finanztip.de).

Zieht der Mieter nicht von sich aus um, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss. Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall weiterlesen

barrierefreie Dusche

Zuschüsse für behindertengerechtes Umbauen und Bauen

Der Umgang mit einer Behinderung erfordert in vielen Fällen eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnung, in der man trotz seines Handicaps gut zurechtkommt. In diesem Fall ist es sehr hilfreich zu wissen, dass für den behindertengerechten Umbau bestehender Immobilien Zuschüsse und Fördergelder beantragt werden können. Dazu stehen verschiedene Töpfe zur Verfügung, die miteinander kombiniert werden können.

Die Voraussetzungen für die Zuschüsse sind sehr unterschiedlich und sind nicht nur von bestimmten Einträgen im Schwerbehindertenausweis abhängig.

Dieser Artikel stellt acht verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung vor. Zuschüsse für behindertengerechtes Umbauen und Bauen weiterlesen

Treppenlift an Treppe

Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben

Das große Angebot für Treppenlifte macht die Suche nach einem geeigneten Modell nicht einfach. liftstar.de ist eine Vergleichsplattform für verschiedene Marken, die alle auf die individuellen Bedürfnisse des Treppenlift-Nutzers abgestimmt sind. Ob für gerade oder kurvige Treppen, innen oder außen und auch für Rollstuhlfahrer – die Auswahl verschiedener Liftlösungen ist vielfältig. Daher kann man sich hier unverbindlich und kostenlos beraten lassen und für einen Vergleich die Angebote verschiedener Anbieter einholen. Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben weiterlesen

Mehrbedarf von 17 % bei der Sozialhilfe bei Merkzeichen G und aG

Grundsicherung ist die Sozialhilfeleistung bei voller Erwerbsunfähigkeit oder im Alter ab 65. Sozialgeld ist die Sozialhilfeleistung für erwerbsunfähige Haushaltsangehörige von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind.

Mit den Merkzeichen G oder aG steht Menschen, die auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf von 17% zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung um 17% bezogen auf den Regelsatz steigt. Der Mehrbedarf soll die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund der Gehbehinderung entstehen ein Stück weit abdämpfen. Damit der Mehrbedarf vom Amt anerkannt wird, müssen die Merkzeichen der Sozialhilfeverwaltung nachgewiesen werden.

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Freibetrag beim Wohngeld ab Pflegegrad 2

Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe – also Grundsicherung oder Bürgergeld – ist nicht möglich. Die zuständigen Stellen können deshalb dazu ihre Daten abgleichen. Grundsätzlich ist das Wohngeld gegenüber der Sozialhilfe vorrangig zu beantragen.

Mit der Wohngeldreform 2023 wurden die Leistungen verbessert und es haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Ministerium schätzt, dass sich die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte auf 2 Millionen verdreifacht hat. Eine Prüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist sehr einfach mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen möglich.

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