Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Die technischen Hilfen sind eine von mehreren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist, können am Arbeitsplatz Veränderungen durch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt finanziert werden. Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz weiterlesen

Bahnsteig mit ICE

Ermäßigte BahnCard ab GdB 70 oder bei voller Erwerbsunfähigkeit

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 gibt es eine Ermässigung auf die BahnCard 25 und die BahnCard 50. Aber auch Personen ab 60 Jahren und voll erwerbsunfähige Menschen erhalten die beiden BahnCard Produkte günstiger.

Die Berechtigung für die Ermässigung muß nachgeweisen werden.  Das kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder andere amtliche Nachweise (z. B. den Schwerbehindertenausweis) belegt werden. Die BahnCard 25 ermöglicht einen Rabatt von 25% und die Bahncard 50 einen Rabatt von 50% auf die Bahntickets.

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Kfz-Steuer-Befreiung oder Ermäßigung

Die vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist bei den Merkzeichen aG, H und Bl möglich. Mit den Merkzeichen G oder Gl kann die Kraftfahrzeugsteuer um 50% ermässigt werden. Die Befreiung kann nur für ein Fahrzeug, das auf den Ausweisinhaber zugelassen ist, beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

Alle Autofahrten müssen in Zusammenhang mit dem Haushalt des Fahrzeughalters geschehen. Bei der vollständigen Kraftfahrzeugsteuer Ermässigung (Merkzeichen aG, H und Bl)  ist die Nutzung des Personennahverkehrs mit Wertmarke zusätzlich möglich. Wer die 50%-Ermässigung beantragt (Merkzeichen G oder Gl) verzichtet allerdings auf die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn).

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GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu. GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen

GdB 60: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 stehen dem Ausweisinhaber die Nachteilsausgleiche des GdB 50 zu. Hinzu kommen genau zwei weitere Nachteilsausgleiche:

  • die Belastungs- bzw. Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von zwei auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
  • Der Behindertenpauschalbetrag für die Steuer beträgt für den GdB 60 1420€.

Zuzahlungen für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse sind ab einem GdB von 60 nur noch zu zahlen, bis diese ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts erreicht haben. Neben dem GdB von 60 ist die zweite Voraussetzung, dass mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal ein Arztbesuch aufgrund einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung notwendig ist. GdB 60: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen

GdB 50: Vorteile und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung

Mit der Feststellung eines GdB von 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Damit sind folgende wichtige Nachteilsausgleiche möglich:

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Neuwagen

Autohersteller empfehlen Behinderten-Rabatte beim Neuwagenkauf

Menschen mit Schwerbehindertenausweis bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Preisnachlass beim Kauf eines Neuwagens über den Autohändler. Die Rabatte gibt es 2023 nur noch bei drei Herstellern und bewegen sich in einem Rahmen bis zu 26%. Dass es den Preisnachlass überhaupt gibt ist dem Bund behinderter Autobesitzer e.V. (BbAb) zu verdanken, der die Aktion initiert hat und die Rabatte jedes Jahr neu aushandelt und bekannt gibt.

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GdB 20, 30 und 40: Vorteile und Gleichstellung mit GdB 50

Mit einem Grad der Behinderung unter 50 wird noch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dennoch bringt die Feststellung eines GdB 20, 30 oder 40 bereits folgende Nachteilsausgleiche mit sich:

  • Steuerermäßigung durch den Behindertenpauschalbetrag
  • Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Steuerermässigung durch den Behindertenpauaschalbetrag

Die Steuerermässigung soll behinderungsbedingte Mehrausgaben ein Stück weit ausgleichen. Um die Steuerermässigung zu erhalten, muß der Grad der Behinderung in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit einer Kopie des Feststellungsbescheids nachgewiesen werden. Das Finanzamt zieht dann den Pauschalbetrag vom zu versteuernden Einkommen ab. GdB 20, 30 und 40: Vorteile und Gleichstellung mit GdB 50 weiterlesen

Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen

Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitung, Begleitperson
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilfslos
  • RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • TBl – taubblinde Menschen

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Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz und Parkerleichterungen

Das Parken auf Behindertenparkplätzen gilt als eines der begehrtesten Rechte, das mit dem hellblauen EU Behindertenparkausweis verbunden ist.  Dieser Parkausweis kann mit dem Merkzeichen aG oder Bl ausgestellt werden. Für den bundesweit gültigen orangenen Parkausweis kann unter bestimmten Bedingungen das Merkzeichen G ausreichen.

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