Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.
Viele Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung glauben, daß für sie ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich ist, weil eine andere Krankenversicherung sie nicht aufnehmen würde. Hinzu kommt die Macht der Gewohnheit, die einem Krankenkassenwechsel entgegensteht. Dabei gibt es gerade bei chronischer Krankheit oder Behinderung gute Gründe, die für einen Wechsel sprechen können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Wechsel leicht und unkompliziert möglich, bei der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel leider nicht so einfach. Wechsel der Krankenkasse auch mit chronischer Erkrankung weiterlesen →
Beim Reisen mit chronischer Erkrankung gibt es Besonderheiten bei der Krankenversicherung, die vielen Menschen nicht bekannt sind. Aufgrund der begrenzten Möglichkeit der Krankenversicherung sind Auslandsaufenthalte außerhalb Europas für Menschen mit chronischen Erkankungen (abgesehen von ein paar wenigen weiteren Staaten) meist mit großen gesundheitlichen und finanziellen Risiken verbunden.
Denn die gesetzliche Krankenversicherung limitiert bei Reisen in diese Länder den Versicherungsschutz auf maximal sechs Wochen. Außerdem gibt es eine finanzielle Deckelung nach oben. Die zusätzlichen privaten Absicherungsmöglichkeiten („Reisekrankenversicherung“) versichern bestehende chronische Erkrankungen ohnehin nicht mit.
Das betrifft insbesondere die Kostenübernahme für folgende Leistungen:
regelmässig einzunehmende Medikamente
regelmässig notwendige Kontrolluntersuchungen
ganz besondere existentielle finanzielle Risiken sind unvorhergesehene Krankenhausaufenthalte, die aufgrund der chronischen Erkrankung notwendig werden
Im Dezember 2018 veröffentlichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Ergebnisse einer Studie, welche Tarife der privaten Krankenversicherer mit den gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich bestimmter Mindestkriterien vergleicht. Es wurden dazu 103 Mindestkriterien herausgesucht, die von den Studienmachern als Mindeststandard für einen Krankenversicherungsschutz definiert wurden. Es zeigte sich, dass die meisten privaten Versicherungsverträge den festgelegten Mindestversicherungsschutz nicht gewährleisten.
Ein weiteres Ergebnis ist, daß Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen besonders in Verträgen der privaten Krankenversicherung benachteiligt werden, weil viele notwendige Leistungen nicht versichert sind. Demgegenüber bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Versicherungsschutz in der gesundheitlichen Grundversorgung.
Die Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen für jeden Versicherten bei 2% des Bruttoeinkommens. Für schwerwiegend chronisch erkrankte Menschen sinkt die Zuzahlungsgrenze auf 1% des Bruttoeinkommens.
Die Zuzahlungen sind zunächst zu zahlen bis die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Alle Zuzahlungen, die innerhalb einer Familie in einem Haushalt zusammenkommen, werden zusammengezählt. Sobald die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, gilt die Befreiung für alle Haushaltsmitglieder.
Auf folgende Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten:
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