Das Parken auf Behindertenparkplätzen gilt als eines der begehrtesten Rechte, das mit dem hellblauen EU Behindertenparkausweis verbunden ist. Dieser Parkausweis kann mit dem Merkzeichen aG oder Bl ausgestellt werden. Für den bundesweit gültigen orangenen Parkausweis kann unter bestimmten Bedingungen das Merkzeichen G ausreichen.
