GdB 70 Vorteile und Nachteilsausgleiche

Vorteile und Rechte nach Grad der Behinderung (GdB)

GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu. GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen

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Neuwagen

Autohersteller empfehlen Behinderten-Rabatte beim Neuwagenkauf

Menschen mit Schwerbehindertenausweis bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Preisnachlass beim Kauf eines Neuwagens über den Autohändler. Die Rabatte gibt es 2023 nur noch bei drei Herstellern und bewegen sich in einem Rahmen bis zu 26%. Dass es den Preisnachlass überhaupt gibt ist dem Bund behinderter Autobesitzer e.V. (BbAb) zu verdanken, der die Aktion initiert hat und die Rabatte jedes Jahr neu aushandelt und bekannt gibt.

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Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Warnschild Stutzgefahr

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung

Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.

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Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Es wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Die technischen Hilfen sind eine von mehreren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist, können am Arbeitsplatz Veränderungen durch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt finanziert werden. Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz weiterlesen

Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen für jeden Versicherten bei 2% des Bruttoeinkommens. Für schwerwiegend chronisch erkrankte Menschen sinkt die Zuzahlungsgrenze auf 1% des Bruttoeinkommens.

Die Zuzahlungen sind zunächst zu zahlen bis die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Alle Zuzahlungen, die innerhalb einer Familie in einem Haushalt zusammenkommen, werden zusammengezählt. Sobald die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, gilt die Befreiung für alle Haushaltsmitglieder.

Auf folgende Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten:

  • Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausaufenthalte
  • Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe und Fahrkosten
  • Ambulante Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

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