Mit der Feststellung eines GdB von 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Damit sind folgende wichtige Nachteilsausgleiche möglich:
- Behindertenpauschalbetrag von 1140€
- Nachteilsausgleiche im Berufsleben
- besonderer Kündigungsschutz
- Sonderurlaub von einer Woche
- Beratung und Hilfe durch Integrationsfachdienste
- Arbeitserprobung, Weiterqualifizierung, Umschulung
- technische Hilfen am Arbeitsplatz
- Freistellung von Mehrarbeit
- vorzeitige Altersrente
- Ermässigung bei der Kurtaxe
- Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
- Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
- Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf
- Förderung beim behindertengerechten Bauen
Behindertenpauschalbetrag von 1140€ bei GdB 50
Bei einem GdB 50 beträgt der sogenannte Behindertenpauschalbetrag 1140€, die beim Einkommenssteuerjahresausgleich berücksichtigt werden und die Steuerlast senken. Dazu muß der Grad der Behinderung in der Steuererklärung eingetragen und in Form einer Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids nachgewiesen werden.
Nachteilsausgleiche im Berufsleben ab GdB 50
Die Nachteilsausgleiche im Berufsleben treten ab dem GdB 50 in Kraft und umfassen den besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche, die Freistellung von Mehrarbeit, die bevorzugte Einstellung, Rat und Hilfe durch Integrationsfachdienste, besondere berufliche Eingliederungsmaßnahmen und die besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst.
Besonderer Kündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz bedeutet, dass bei einer geplanten Kündigung eines Menschen mit Schwerbehinderung das Integrationsamt einbezogen werden muß. Der Arbeitgeber muß gegenüber der Behörde aufzeigen, daß der Arbeitsplatz auch mit Hilfe beruflicher Eingliederungsmaßnahmen nicht gehalten werden kann. Somit besteht also kein absoluter Kündigungsschutz, sondern die Kündigung von Inhabern des Schwerbehindertenausweises wird erschwert.
Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist, daß sich der Ausweisinhaber dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft vorlegt hat. Ab einem GdB 30 kann der besondere Kündigungsschutz per Antrag auf Gleichstellung erreicht werden.
Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
Der zusätzliche Urlaub von einer Woche ist in meinen Augen eine der besten Nachteilsausgleiche für Berufstätige. Damit soll ein Ausgleich für die vielen Termine geschaffen werden, die Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen eben so zusätzlich haben. Die Arbeitswoche wird anteilig an einer Vollzeitstelle gemessen, d.h. bei Teilzeitarbeit wird entsprechend den Stunden pro Woche heruntergerechnet.
Freistellung von Mehrarbeit
Besitzer eines Schwerbehindertenausweises oder gleichgestellte Personen haben das Recht, ihre tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden zu begrenzen. Dieses Recht wird in der Praxis jedoch oft missachtet, da Vorgesetzte es häufig ignorieren und die Mitarbeiter aus Sorge vor möglichen Nachteilen nicht einfordern.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Angestellte können auf ihren Wunsch hin von Überstunden befreit werden. Überstunden werden gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes definiert und umfassen Arbeitsstunden, die über die gesetzlich festgelegte tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen.
Bevorzugte Einstellung
Die bevorzugte Einstellung Schwerbehinderter ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, ist im wahren Leben meiner Meinung nach leider ein Mythos. In Behörden wird die bevorzugte Einstellung noch eher umgesetzt. Bei Bewerbungen in der freien Wirtschaft würde ich davon abraten die Schwerbehinderteneigenschaft anzugeben. Gleiches gilt für Vorstellungsgespräche.
Lediglich der Lohnkostenzuschuß wäre ein Vorteil der Schwerbehinderteneingenschaft beim Thema Einstellung. Die Rehaberater der Arbeitsagenturen können dem Arbeitgeber eine begrenzte Zeit lang einen Lohnkostenzuschuß bezahlen. In einzelnen Fällen kann dieses Instrument die Chanchen auf eine Einstellung verbessern, z.B. wenn die Schwerbehinderteneigenschaft ohnehin dem potentiellen Arbeitgeber bekannt ist.
Rat und Hilfe durch Integrationsfachdienste
Der Integrationsfachdienst ist in jeder Region in Deutschland mit einer Beratungsstelle vertreten und steht ab einem GdB von 30 als geeigneter Ansprechpartner für das Thema Arbeit zur Verfügung. Dieser Fachdienst berät und begleitet Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die Schwierigkeiten bei der Arbeit oder bei der Jobsuche haben. Die Mitarbeiter der Integrationsfachdienste bieten Beratung zu verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten an, darunter:
- Anpassungen am Arbeitsplatz, sei es durch ergonomische oder technische Hilfsmittel.
- Unterstützung bei Gesprächen mit Vorgesetzten und Arbeitgebern.
- Informationen zu Lohnkostenzuschüssen.
- Möglichkeiten zur Umschulung oder Weiterqualifizierung.
- Gelegenheit zur Arbeitserprobung.
- Hilfe bei Bewerbungen.
Vorzeitige Altersrente
Bei einem GdB von 50 oder höher besteht die Möglichkeit, vor Erreichen des üblichen Renteneintrittsalters in den Altersruhestand zu treten. Die Bedingung hierfür ist, dass die Wartezeit erfüllt wurde, was bedeutet, dass mindestens 35 Jahre Versicherungszeit nachgewiesen werden können. Näheres habe ich in diesem Beitrag zusammengefasst: Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte
Ermässigung der Kurtaxe
Die Kurtaxe (auch Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästetaxe) ist eine Abgabe, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Euro pro Übernachtung und wird von Gästen in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen entrichtet, sofern sie nicht in der Gemeinde wohnen. Die Kurtaxe wird üblicherweise zusammen mit den Übernachtungskosten bezahlt und dient der Finanzierung touristischer Infrastrukturprojekte wie Wege, Beschilderungen und Parkanlagen.
Die Kurtaxe variiert je nach Ort und Satzung. Personen mit einem GdB von 50 oder höher können möglicherweise eine Ermäßigung oder Befreiung von der Kurtaxe erhalten, deren Höhe stark variieren kann. Hierfür ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
Mit einem Schwerbehindertenausweis besteht ein begrenzter Schutz vor der Kündigung der Wohnung. Im Kündigungsfall ist es deshalb ratsam sich rasch Hilfe bei einem Anwalt oder einem Mieterverein zu suchen.
Ich habe das in einem konkreten Fall als hilfreich erlebt. Eine Frau mit Körperbehinderung wurde von ihrem Vermieter gekündigt. Der Anwalt des Mietervereins, bei dem sie Mitglied war, schrieb daraufhin einen begründeten Widerspruch an den Vermieter. Schließlich konnte die Betroffene noch bis zu einem Jahr länger in ihrer Wohnung bleiben, bis sie eine andere Wohnung fand. Bis dahin musste sie jedoch nachweisen, dass sie aktiv der Wohnungssuche nachging. Als Nachweis reichten glaubhafte Notizen darüber, welche Wohnungsangebote sie in der Zeitung fand und bei welchen sie angerufen hat.
Mehr Informationen dazu habe ich in diesem Beitrag zusammegestellt: Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
„Werdende Mütter, Besucher mit Kleinkindern, Schwerbehinderte und Bürger, denen aus ersichtlich gesundheitlichen Gründen keine längere Wartezeit zugemutet werden kann, haben den Vortritt vor anderen Besuchern. Hierauf soll in den Wartebereichen gut sichtbar hingewiesen werden“. So heißt es in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern und ähnlich in den Geschäftsordnungen der weiteren Bundesländer.
Wie das konkret umgesetzt wird, ist leider nicht geregelt. Ich würde dazu raten sich im Bedarfsfall an den Informationsschalter der Behörde zu begeben – wenn vorhanden.
Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf
Die Rabattaktionen der Autohändler sind kein Nachteilsausgleich, sondern eine freiwillige Rabattaktion, die der Bund behinderter Autobesitzer initiert hat. Bei den teilnehmenden Herstellern gibt es jedes Jahr Änderungen. In 2023 sind nur noch drei Autohersteller beteiligt. Die Rabatte betragen bis zu 26% auf den Listenpreis, die Rabatte sind je nach Autotyp unterschiedlich hoch. Quelle: https://www.bbab.de/
Förderung beim behindertengerechten Bauen
Ab einem GdB 50 kommen verschiedene Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen in Frage. Es handelt sich dabei um die Wohnbauförderprogramme verschiedener Bundesländer, zwei Fördervarianten der KfW-Bank und die Möglichkeit der Förderung von Umbauten am Arbeitsplatz oder zu Hause über die beruflichen Rehabiliationsträger.
Wohnbauförderprogramme der Bundesländer
Sechs Bundesländer haben 2023 ein Förderprogramm. Die Voraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich.
- Bayern: Die Förderung des Bundeslandes Bayern sieht einen Zuschuss bis zu 10000 € für barrierefreies Bauen vor. Es handelt sich bei dem Förderprogramm um einen einmaligen, einkommensabhängigen Zuschuss für das barrierefreie Bauen. Der Zuschuss wird als leistungsloses und tilgungsfreies Darlehen für Umbauten an Wohnungen und Häusern gewährt. Voraussetzung ist mindestens ein Grad der Behinderung von 50, Einhaltung der Normen für barrierefreies Bauen und es besteht eine Einkommensgrenze.
- Brandenburg: In Brandenburg kann für den barrierefreien Umbau der Wohnung ein Zuschuss von bis zu 26000 € beantragt werden. Der behindertengerechte Umbau von vorhandenem Wohnraum wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg gefördert. Gefördert werden Haushalte, deren Mitglieder wegen der Schwere der Behinderung bauliche Umbaumaßnahmen benötigen. Als Nachweis dienen der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid.
- Hessen: Das Land Hessen fördert behindertengerechte Umbauten für Wohnungs- und Hauseigentümer in deren selbst genutzten Wohnräumen und auf dem zugehörigen Grundstück mit maximal 25000 Euro. Auch wenn der Wohnraum von Angehörigen genutzt wird ist eine Förderung möglich. Der Zuschuss entspricht der Hälfte der zuwendigungsfähigen Gesamtkosten. So könnte der Zuschuss beispielsweise bei Umbauten im Badezimmer mit 8000 € Kosten maximal 4000 € erreichen.
- Hamburg: Das Förderprogramm in Hamburg unterstützt den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen und Eigentum bis 15000€.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2015 das Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand aufgelegt. Das Programm endet am 31.12.2025. Gefördert werden bis zu 30% der Kosten für Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen in und an Gebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen und barrierearme Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum.
- Sachsen: Der Zuschuss kann für eine Wohnung oder ein eigenes Haus sein. Es gibt eine Variante mit bis zu 8000€ Zuschuss und eine Variante für rollstuhlgerechte Umbauten mit einem Zuschuss bis zu 20000€. Die Baumaßnahmen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen.
Mehr Informationen dazu hier: Sechs Zuschüsse der Bundesländer für barrierefreies Bauen
KfW-Bank
Die KfW-Bank hat die beiden Förderprogramme 159 und 455-B für barrierefreies Bauen. Das KfW Förderprogramm 159 ist ein Kredit mit einer Höhe bis 50000€. Die Fördervariante 455-B dagegen ist ein Zuschuß, dessen Höhe anteilig an den Kosten berechnet wird und maximal 6250€ beträgt. Wie bei den KfW-Programmen üblich wird das Förderprogramm regelmässig gestoppt, wenn die Gelder verbraucht sind.
Rehaträger: Umbauten am Arbeitsplatz und Zuhause
Die beruflichen Rehaträger sind die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt und in manchen Fällen die Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaften. Wer erwerbsfähig ist und einen Schwerbehindertenausweis sein Eigen nennt, kann im Bedarfsfall Umbauten gefördert bekommen, die den Weg zum Arbeitsplatz erst ermöglichen.
Das Thema der Förderungen für barrierefreies Bauen und Umbauen ist sehr umfangreich, deshalb habe ich dazu einen eigenen Beitrag verfasst: Zuschüsse für behindertengerechtes Bauen und Umbauen.