Thema: Steuer

Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Es wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen bzw. Sparbeträge mit GdB 100

Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder bei voller Erwerbsunfähigkeit besteht der Nachteilsausgleich einer vorzeitigen Verfügung über vermögenswirksame Leistungen. In diesem Fall müssen keine Prämien und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden, falls der Sparvertrag vor der Sperrfrist beendet werden soll. Das betrifft alle Bausparkassen bzw. Sparbeträge nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. dem Vermögensbildungsgesetz.

Normalerweise sind vermögenswirksame Leistungen mit einer Sperrfrist versehen, die laut dem fünften Vermögensbildungsgesetzes eine Dauer von sieben Jahren hat. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann dann über den angesparten Geldbetrag ohne Abzüge verfügt werden.

Im Gesetz sind noch weitere Gründe genannt, bei denen eine vorzeitige Varfügung als unschädlich gilt:

Eine vorzeitige Verfügung ist abweichend von Absatz 2 unschädlich, wenn

  • der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner nach Vertragsabschluß gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist
  • Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft nach Vertragsabschluß, aber vor der vorzeitigen Verfügung und mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen sind
  • Arbeitslosigkeit nach Vertragsabschluß und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht
  • unter bestimmten Umständen für die eigene Weiterbildung oder für die seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners
  • bei Betriebsgründung oder Aufnahem einer freiberuflichen Tätigung und Aufgabe der nichtselbständigen Arbeit

Quelle: Fünftes Vermögensbildungsgesetz, §4

gelbes Miniauto

Steuererklärung: Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung

Bei der Steuererklärung können bei bestimmten Merkzeichen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu müssen folgende Einträge im Schwerbehindertenausweis für eines der in der Steuererklärung berücksichtigten Familienmitglieder vorliegen:

  • GdB 80 oder höher
    • oder
  • GdB 70 und Merkzeichen G
    • oder
  • Merkzeichen aG oder Bl oder H

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