GdB 100 Vorteile und Nachteilsausgleiche

Vorteile und Rechte nach Grad der Behinderung (GdB)

Warnschild Stutzgefahr

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung

Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.

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Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) bis 22000€ und Rechner

Die Kraftfahrzeughilfe gehört streng genommen nicht zu den Nachteilsausgleichen. Sie ist in der Kraftfahrzeughilfeverordnung geregelt und kommt nur für eine bestimmte Personengruppe in Betracht. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für den Kauf oder/und die Kostenübernahme des Umbaus eines behindertengerechten Autos. Auch die Kosten für Führerschein, Führerscheineintrag, Gutachten oder einen Fahrdienst können bezuschusst werden. Für den Kauf eines Autos kann der Zuschuss abhängig vom Nettoeinkommen bis zu 22000€ betragen.

Die Voraussetzungen sind folgende:

  • berufstätig min. 15 Stunden/Woche und mindestens teilweise Erwerbsfähigkeit
  • Merkzeichen aG und 100 GdB
  • Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert
  • Einkommensgrenze für das Nettoeinkommen des Antragstellers. Für die Ermittlung der Zuschusshöhe haben wir einen Onlinerechner erstellt.
  • die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich
  • das Auto ist notwendig, um berufstätig zu bleiben

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Steuer 2021: Erhöhung Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Künftig wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer 2021: Erhöhung Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz

Die technischen Hilfen sind eine von mehreren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn es wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist, können am Arbeitsplatz Veränderungen durch die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt finanziert werden. Teilhabe am Arbeitsleben – Technische Hilfen und Hilfsmittel am Arbeitsplatz weiterlesen

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Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen für jeden Versicherten bei 2% des Bruttoeinkommens. Für schwerwiegend chronisch erkrankte Menschen sinkt die Zuzahlungsgrenze auf 1% des Bruttoeinkommens.

Die Zuzahlungen sind zunächst zu zahlen bis die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Alle Zuzahlungen, die innerhalb einer Familie in einem Haushalt zusammenkommen, werden zusammengezählt. Sobald die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, gilt die Befreiung für alle Haushaltsmitglieder.

Auf folgende Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten:

  • Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln
  • Krankenhausaufenthalte
  • Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe und Fahrkosten
  • Ambulante Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie

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Lindauer Hafen mit Leuchtturm

Ermäßigung der Kurtaxe ab GdB 50

Die Kurtaxe ist eine Tourismusabgabe in Höhe von täglich zwei bis vier Euro, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie wird für jeden Übernachtungsgast in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen von Übernachtungsgästen erhoben, die in der Gemeinde nicht ihren Wohnsitz haben. In der Regel wird die Kurtaxe zusammen mit der Gesamtrechnung der Übernachtung an den Vermieter bezahlt. Diese kommunale Abgabe wird von den Städten und Gemeinden für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet, d.h. für Wegenetze, Beschilderungen usw. In Staatsbädern wird die Kurtaxe auch für den Erhalt von Parkanlagen oder kostenlose Konzerte verwendet.

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Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall

Wenn eine Mietwohnung gekündigt wird haben Mieter das Recht einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen, wenn ein Härtefall vorliegt.  Allein das Merkmal der Schwerbehinderung ist jedoch als Begründung nicht ausreichend. In der Rechtsprechung anerkannte Härtefälle sind z.B. Pflegefälle oder schwere Erkrankungen wie eine AIDS-Erkrankung oder psychische Erkrankungen (Quelle: mietrechtslexikon.de).

Wie muss der Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung erfolgen?

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Dieses Schriftstück muss dem Vermieter zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen, sonst kann er den Widerspruch ablehnen. Dies ist in den §§ 574, 574a und 574b des BGB geregelt. Diese Zweimonatsfrist gilt nur, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. Hat er das nicht und klagt gegen den Mieter auf Räumung, kann der Mieter noch bis kurz vor dem Gerichtstermin der Kündigung widersprechen (Quelle: finanztip.de).

Zieht der Mieter nicht von sich aus um, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss. Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall weiterlesen