Im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es ab einer bestimmten Schwere der Behinderung die Leistungen zur Mobilität. Diese Möglichkeit der Finanzierung eines Beförderungsdienstes kann für private Fahrten, die Beförderung zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zu Selbsthilfegruppen genutzt werden. Fahrten zum Arzt oder zu Therapeuten sind ausgeschlossen. Die Leistung ist auf ein Budget gedeckelt, welches die Teilnahme am Fahrdienst pro Jahr auf eine bestimmte Anzahl Kilometer oder einen maximalen finanziellen Betrag begrenzt.
In der Regel müssen für die Kostenübernahme des Fahrdienstes die Merkzeichen aG und zusätzlich B oder H im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Auch mit dem Merkzeichen Bl oder einem Attest mit folgender amtsärztlicher Untersuchung kann die Schwere der Behinderung nachgewiesen werden.
Die Kostenübernahme des Fahrdienstes durch den Träger der Eingliederungshilfe (Sozialhilfeträger) ist an weitere Bedingungen geknüpft. Es muss ein Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf den Fahrdienst:
- Antragsstellung
- Merkzeichen aG und zusätzlich B oder H
- oder Merkzeichen Bl
- oder wer wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, das durch eine amtsärztliche Untersuchung zu bestätigen ist.
- Einkommensgrenze, bei Überschreitung Eigenbeteiligung
- Vermögensgrenze, bei Überschreitung Eigenbeteiligung
Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Die Mobilitätshilfe ist im Bundesteilhabegesetz als Leistung zur Sozialen Teilhabe an der Gesellschaft verankert. Bei der Antragstellung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers offenzulegen und nachzuweisen.
Vermögensgrenzen
Auch die Vermögensgrenzen sind festgelegt und liegen 2022 bei der Eingliederungshilfe bei ca. 59000 Euro. Als Information zu Einkommen und Vermögen kann man sich hier auch das Merkblatt des Bezirks Unterfranken als pdf herunterladen.
Wie viele Kilometer kann man damit fahren?
Ähnlich wie bei den Einkommensgrenzen variiert auch die Strecke, die mit dem Fahrdienst in einem Kalenderjahr zurückgelegt werden kann, je nach Region. Denn auch hier gibt es Unterschiede zwischen und sogar innerhalb der einzelnen Bundesländer.
Beim Beförderungsdienst sind 2022 im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken die möglichen Geldbeträge von der Art der Unterkunft (Wohnung oder Einrichtung), der Notwendigkeit eines Spezialfahrzeugs und der gewählten Art des Verwendungsnachweises abhängig. Die Unterschiede sind enorm, je nach Situation liegt die Höhe des maximalen Zuschusses dann zwischen 40€ und 270€ im Monat. Welcher Beförderungsdienst damit bezahlt wird, bleibt dem Antragsteller überlassen.
Die regionalen Unterschiede sind ebenfalls sehr groß, so dass die Mobilitätshilfe eine sehr unüberschaubare Leistung mit zahlreichen diversen regionalen Einzelregelungen ist. Beispielsweise gibt es innerhalb des Bundeslandes Bayern sieben verschiedene Regelungen, so arbeiten einige bayerische Bezirke mit Kilometerpauschalen und andere mit Geldbeträgen.
Dieser Beitrag ist bereits 2019 erschienen und wurde am 22.07.22 aktualisiert.