Mehrbedarf von 17 % bei der Sozialhilfe bei Merkzeichen G und aG

Grundsicherung ist die Sozialhilfeleistung bei voller Erwerbsunfähigkeit oder im Alter ab 65. Sozialgeld ist die Sozialhilfeleistung für erwerbsunfähige Haushaltsangehörige von Menschen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Mit den Merkzeichen G oder aG steht Menschen, die auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf von 17% zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung um 17% bezogen auf den Regelsatz steigt. Der Mehrbedarf soll die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund der Gehbehinderung entstehen ein Stück weit abdämpfen. Damit der Mehrbedarf vom Amt anerkannt wird, müssen die Merkzeichen der Sozialhilfeverwaltung nachgewiesen werden.

Berechnungsbeispiele

Ab dem Jahr 2022 beträgt der Regelsatz für einen Alleinstehenden 449€, der Mehrbedarf würde die Sozialleistung für eine alleinstehende Person um 76,33€ erhöhen.

Bei einem Ehepaar würde der Mehrbedarf für einen Ehepartner geringer ausfallen. Das liegt daran, dass der Regelsatz bei Ehepartnern niedriger ist als bei alleine lebenden Menschen. Der Regelsatz liegt 2022 pro Ehepartner bei 404€, der Mehrbedarf beträgt dann nur 68,68€.

Der Mehrbedarf wird nicht automatisch berücksichtigt

Um den Mehrbedarf zu erhalten muß der Schwerbehindertenausweis beidseitig kopiert und dem Grundsicherungsamt vorgelegt werden. Erst dann ist der Bedarf dem Amt bekannt und kann berücksichtigt werden. Falls das Merkzeichen G oder aG schon längere Zeit besteht und die Beantragung z.B. aus Unwissenheit vergessen wurde sollte der Mehrbedarf rückwirkend beantragt werden.

Der Gesetzgeber hat weitere Mehrbedarfe vorgesehen, z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, für eine kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen oder für dezentrale Warmwasserversorgung. Eine Übersicht aller Mehrbedarfe gibt es auf hartziv.org, die Regelsätze 2022 sind auf dieser Seite der Bundesregierung veröffentlicht.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.