Welchen GdB gibt es bei welcher Erkrankung?

Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach den Einschränkungen in allen Lebensbereichen, die auf den gesundheitlichen Zustand eines Menschen zurückzuführen sind. Diese sind je nach Erkrankung bzw. Ausprägung der Behinderung unterschiedlich, denn so gibt es beipielsweise bei fast jeder chronischen Krankheit verschiedene Verlaufsformen.

Im Jahr 2009 trat die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in Kraft, die seitdem die Grundlage für die Einschätzung des GdB bildet. Wie alle Gesetze und Verordnungen ist auch diese Verordnung öffentlich zugänglich.

Die im zweiten Teil (Teil B) der Verordnung aufgeführten Anhaltspunkte ordnen einer Vielzahl von Gesundheitsstörungen ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu. Dieses Maß wird als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet, in der VersMedV wird dazu Grad der Schädigung (GdS) verwendet. Dort steht: „Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.“

Für die Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises kann es nützlich sein, sich mit den Inhalten der Verordnung zu befassen. Gerade wenn mehrere Erkrankungen vorliegen ist ein Blick in die VersMedV hilfreich. Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche der GdS-Tabelle mit den Gesundheitsstörungen aufgeführt, bezogen auf die Fassung vom 10.08.2008, „Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist“

Mit der Volltextsuche kann auf auf diesem Blog auch ganz gezielt nach bestimmten Krankheitsbildern gesucht werden.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.