GdB 30-40 Vorteile und Nachteilsausgleiche

Vorteile und Rechte nach Grad der Behinderung (GdB)

Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung

Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.

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Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Es wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

Gleichstellung bei GdB 30 und 40

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 ist eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten möglich, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung bzw. Erkrankung gefährdet ist. Die Gleichstellung muß bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Arbeitgeber wird per Post von der Arbeitsagentur über den Gleichstellungsantrag seines Arbeitnehmers informiert. Das sollte man wissen, um gegebenfalls vor dem Gleichstellungsantrag den Chef einzuweihen.

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