Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 ist eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten möglich, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung bzw. Erkrankung gefährdet ist. Die Gleichstellung muß bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Arbeitgeber wird per Post von der Arbeitsagentur über den Gleichstellungsantrag seines Arbeitnehmers informiert. Das sollte man wissen, um gegebenfalls vor dem Gleichstellungsantrag den Chef einzuweihen.
