GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu.

Ab einem GdB von 50 gelten folgende Nachteilsausgleiche:

Diese Nachteilsausgleiche des GdB 50 sind hier zusammengefasst erläutert: GdB 50: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Ab einem GdB von 60 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:

Ab einem GdB von 70 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:

  • Der Behindertenpauschalbetrag für die Einkommenssteuer beträgt 1780 €.
  • In der Steuererklärung können die tatsächlichen Fahrtkosten oder 0,30 €/km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz angesetzt werden.
  • Ermäßigte BahnCard, Preisermäßigung bei Erwerb der BahnCard 25 oder 50.

Ab einem GdB von 80 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:

Ab einem GdB von 90 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:

Ab einem GdB von 100 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:

 

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.