Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu.
Ab einem GdB von 50 gelten folgende Nachteilsausgleiche:
Behindertenpauschalbetrag ab Veranlagungszeitraum 2021
Grad der Behinderung von
Pauschbetrag in EUR
20
384
30
620
40
860
50
1140
60
1140
70
1780
80
2120
90
2460
100 2840
- Nachteilsausgleiche im Berufsleben
- Ermässigung bei der Kurtaxe
- Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
- Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
- Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf
- Förderung beim behindertengerechten Bauen
- Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 1% des Bruttoeinkommens bei schwerwiegend chronischer Erkrankung
Diese Nachteilsausgleiche des GdB 50 sind hier zusammengefasst erläutert: GdB 50: Vorteile und Nachteilsausgleiche
Ab einem GdB von 60 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Steuer beträgt für den GdB 60 1420€.
- Die Belastungs- bzw. Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von zwei auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Ab einem GdB von 70 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Einkommenssteuer beträgt 1780 €.
- In der Steuererklärung können die tatsächlichen Fahrtkosten oder 0,30 /km als Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz angesetzt werden.
- Ermäßigte BahnCard, Preisermäßigung bei Erwerb der BahnCard 25 oder 50.
Ab einem GdB von 80 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Einkommenssteuer beträgt 2120 €.
Ab einem GdB von 90 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Einkommenssteuer beträgt 2460 €.
Ab einem GdB von 100 gelten folgende weitere Nachteilsausgleiche:
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Einkommenssteuer beträgt 2840 €.
- Die Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen bzw. Sparbeträge ist nach dem Wohnungsbauprämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz.