Kfz-Steuer-Befreiung oder Ermäßigung

Die vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist bei den Merkzeichen aG, H und Bl möglich. Mit den Merkzeichen G oder Gl kann die Kraftfahrzeugsteuer um 50% ermässigt werden. Die Befreiung kann nur für ein Fahrzeug, das auf den Ausweisinhaber zugelassen ist, beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

Alle Autofahrten müssen in Zusammenhang mit dem Haushalt des Fahrzeughalters geschehen. Bei der vollständigen Kraftfahrzeugsteuer Ermässigung (Merkzeichen aG, H und Bl)  ist die Nutzung des Personennahverkehrs mit Wertmarke zusätzlich möglich. Wer die 50%-Ermässigung beantragt (Merkzeichen G oder Gl) verzichtet allerdings auf die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn).

Es gelten folgende Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung:

  • die Merkzeichen aG, H und Bl ermöglichen eine vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer
  • die Merkzeichen G und Gl ermöglichen eine 50% Ermässigung auf die Kfz-Steuer
  • das Auto ist auf den Ausweisinhaber zugelassen
  • alle Fahrten von anderen Personen mit dem Auto müssen in Zusammenhang mit der Haushaltsführung des Betroffenen geschehen
  • bei dem Auto darf es sich nicht um einen Oldtimer oder ein Auto mit rotem Kennzeichen handeln
  • es dürfen keine Güter mit dem Auto befördert werden
  • eine Nutzung des Autos zur entgeltlichen Beförderung weiterer Personen ist nicht möglich (z.B. Mitfahrzentrale oder Taxi)
  • wird eine 50%-Ermässigung beantragt, so verzichtet der Antragsteller auf die Möglichkeit der Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr

Sollte ein Fahrzeugwechsel bevorstehen und Die Steuerermässigung bereits auf das alte Auto angemeldet ist gilt:

  • wird das alte Auto innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Autos abgemeldet oder umgemeldet, kann der Steuernachlass auf direkt das neue Auto angemeldet werden.

Das notwendige Antragsformular und eine Suche nach dem Hauptzollamt ist auf dieser Seite des Zolls abrufbar.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.