Die Kraftfahrzeughilfe gehört streng genommen nicht zu den Nachteilsausgleichen. Sie ist in der Kraftfahrzeughilfeverordnung geregelt und kommt nur für eine bestimmte Personengruppe in Betracht. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für den Kauf oder/und die Kostenübernahme des Umbaus eines behindertengerechten Autos. Auch die Kosten für Führerschein, Führerscheineintrag, Gutachten oder einen Fahrdienst können bezuschusst werden. Für den Kauf eines Autos kann der Zuschuss abhängig vom Nettoeinkommen bis zu 22000€ betragen.
Die Voraussetzungen sind folgende:
- berufstätig min. 15 Stunden/Woche und mindestens teilweise Erwerbsfähigkeit
- Merkzeichen aG und 100 GdB
- Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert
- Einkommensgrenze für das Nettoeinkommen des Antragstellers. Für die Ermittlung der Zuschusshöhe haben wir einen Onlinerechner erstellt.
- die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich
- das Auto ist notwendig, um berufstätig zu bleiben