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Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Treppenlift an Treppe

Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben

Das große Angebot für Treppenlifte macht die Suche nach einem geeigneten Modell nicht einfach. liftstar.de ist eine Vergleichsplattform für verschiedene Marken, die alle auf die individuellen Bedürfnisse des Treppenlift-Nutzers abgestimmt sind. Ob für gerade oder kurvige Treppen, innen oder außen und auch für Rollstuhlfahrer – die Auswahl verschiedener Liftlösungen ist vielfältig. Daher kann man sich hier unverbindlich und kostenlos beraten lassen und für einen Vergleich die Angebote verschiedener Anbieter einholen. Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben weiterlesen