GdS und Pflegeleistungen

Grad der Behinderung (GdS) und Grad der Schädigung (GdS)

Foto vom Schwerbehindertenausweis und einer Broschüre

Einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises kann schon vieles schiefgehen. Ich halte es deshalb für sehr wichtig, bei der Antragstellung sehr sorgfältig vorzugehen und sich eine schriftliche Zusammenfassung seiner Einschränkungen und Symptome zusammenzustellen. Gleiches gilt für einen Antrag auf Höherstufung. Wie das geht beschreibe ich in dem nachfolgenden Artikel.

Genau genommen wird nicht der Schwerbehindertenausweis beantragt. Es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Gegebenfalls werden auch zusätzliche Merkzeichen beantragt. Die amtlich festgestellten Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Ab einem GdB von 50 zählt eine Behinderung als Schwerbehinderung und damit wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei einem GdB unter 50 erhält man nur einen Bescheid. Die häufig genutzte Bezeichnung als „Prozente“ ist veraltet und wird nicht mehr verwendet.

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Welchen GdB gibt es bei welcher Erkrankung?

Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach den Einschränkungen in allen Lebensbereichen, die auf den gesundheitlichen Zustand eines Menschen zurückzuführen sind. Diese sind je nach Erkrankung bzw. Ausprägung der Behinderung unterschiedlich, denn so gibt es beipielsweise bei fast jeder chronischen Krankheit verschiedene Verlaufsformen.

Im Jahr 2009 trat die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in Kraft, die seitdem die Grundlage für die Einschätzung des GdB bildet. Wie alle Gesetze und Verordnungen ist auch diese Verordnung öffentlich zugänglich.

Die im zweiten Teil (Teil B) der Verordnung aufgeführten Anhaltspunkte ordnen einer Vielzahl von Gesundheitsstörungen ein Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu. Dieses Maß wird als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet, in der VersMedV wird dazu Grad der Schädigung (GdS) verwendet. Dort steht: „Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.“

Für die Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises kann es nützlich sein, sich mit den Inhalten der Verordnung zu befassen. Gerade wenn mehrere Erkrankungen vorliegen ist ein Blick in die VersMedV hilfreich. Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche der GdS-Tabelle mit den Gesundheitsstörungen aufgeführt, bezogen auf die Fassung vom 10.08.2008, „Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist“

Mit der Volltextsuche kann auf auf diesem Blog auch ganz gezielt nach bestimmten Krankheitsbildern gesucht werden.