Bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises kann schon vieles schiefgehen. Ich halte es deshalb für sehr wichtig, bei der Antragstellung sehr sorgfältig vorzugehen und sich eine schriftliche Zusammenfassung seiner Einschränkungen und Symptome zusammenzustellen. Gleiches gilt für einen Antrag auf Höherstufung. Wie das geht beschreibe ich in dem nachfolgenden Artikel.
Genau genommen wird nicht der Schwerbehindertenausweis beantragt. Es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Gegebenfalls werden auch zusätzliche Merkzeichen beantragt. Die amtlich festgestellten Behinderung wird als Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Ab einem GdB von 50 zählt eine Behinderung als Schwerbehinderung und damit wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei einem GdB unter 50 erhält man nur einen Bescheid. Die häufig genutzte Bezeichnung als „Prozente“ ist veraltet und wird nicht mehr verwendet.