Ohne Zuordnung Vorteile und Nachteilsausgleiche

GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche

Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu. GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen

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Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen

Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitung, Begleitperson
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilfslos
  • RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • TBl – taubblinde Menschen

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Gurkenpflanze mit hängenden Blättern

Arbeitsplatzanpassungen bei Hitze

Die Jahre 2003, 2015 und 2018 brachten extreme Hitzewellen nach Mitteleuropa. Nun belegt eine umfassende Studie der Schweizer Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, dass die Sommerdürren seit dem Jahr 2015 in ihrem Ausmaß sogar die Dürren der letzten 2100 Jahre übersteigen. Der Klimawandel schreitet voran. Wir müssen also künftig häufiger mit extremen sommerlichen Temperaturen rechnen.

Während man privat der Hitze oft noch aus dem Weg gehen kann leiden viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz unter den hohen Temperaturen. Besonders schwierig ist es für Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen.

Dabei kommt es vor, dass die Leistung nachlässt und Konflikte im Betrieb aufkommen. In diesem Beitrag soll es daher darum gehen, welche Möglichkeiten bzw. Hilfen es gegen die Hitze gibt. Arbeitsplatzanpassungen bei Hitze weiterlesen

Wechsel der Krankenkasse auch mit chronischer Erkrankung

Viele Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung glauben, daß für sie ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich ist, weil eine andere Krankenversicherung sie nicht aufnehmen würde. Hinzu kommt die Macht der Gewohnheit, die einem Krankenkassenwechsel entgegensteht. Dabei gibt es gerade bei chronischer Krankheit oder Behinderung gute Gründe, die für einen Wechsel sprechen können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Wechsel leicht und unkompliziert möglich, bei der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel leider nicht so einfach. Wechsel der Krankenkasse auch mit chronischer Erkrankung weiterlesen

Rampe zum Balkon

Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen

Dieser Beitrag beschreibt die Zuschussprogramme, welche derzeit sechs  Bundesländer für das barrierefreie Umbauen anbieten. Die Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben Förderprogramme, die in der Regel auf Kreditbasis arbeiten. Die Voraussetzungen der einzelnen Programme sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Bei einigen werden bestimmte Anforderungen an den Umbau und zusätzliche behinderungsbedingte Merkmale vorausgesetzt (Bayern, Brandenburg, Sachsen), während es bei anderen Förderprogrammen nur auf die Art des barrierearmen Umbaus ankommt (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern).

Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen der Pflegekasse oder durch Stiftungen ist in der Regel möglich. Lediglich die Programme der KfW-Bank sind in der Regel nicht mit den hier vorgestellten Förderprogrammen der Bundesländer möglich. Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen weiterlesen

advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht

Die Begutachtung eines GdB und der Merkzeichen erfolgt in der Regel nach Aktenlage. Dabei kann es leicht zu folgenden Fehlern kommen:

  • Bei der Feststellung des GdB liegen nicht immer alle aktuellen Arztbefunde und Rehaberichte vor. Diese können dann nicht in die Begutachtung einbezogen werden.
  • Ärztliche Berichte beschreiben die für die Feststellung des GdB notwendigen Einschränkungen und Symptome in der Regel nicht ausreichend. Das Ausmaß von Einschränkungen ist aber für eine korrekte Begutachtung oft sehr wichtig.
  • Weitere Diagnosen können nicht in die Begutachtung einbezogen werden, wenn sie nicht in den vorliegenden Befunden genannt sind.

In diesem Fall kann die Entscheidung der Behörde unzutreffend und ein Widerspruch gegen den Bescheid der feststellenden Behörde sinnvoll und notwendig sein. Professionelle Begleitung, zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle kann hier entscheidend weiterhelfen. advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht weiterlesen

Leistungen zur Beschäftigung bei voller Erwerbsminderung

Seit 2018 erweitert das Bundesteilhabegesetz die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen, die voll erwerbsunfähig sind. Dazu wurden die Leistungen zur Beschäftigung (§140 SGB XII) eingeführt. Diese erstrecken sich auf vier Punkte. Insbesondere das Budget für Arbeit könnte eine gute Möglichkeit sein, um trotz schwerer Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt reinzukommen. Leistungen zur Beschäftigung bei voller Erwerbsminderung weiterlesen

Schwimmbecken

Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankungen

Beim Reisen mit chronischer Erkrankung gibt es Besonderheiten bei der Krankenversicherung, die vielen Menschen nicht bekannt sind. Aufgrund der begrenzten Möglichkeit der Krankenversicherung sind Auslandsaufenthalte außerhalb Europas für Menschen mit chronischen Erkankungen (abgesehen von ein paar wenigen weiteren Staaten) meist mit großen gesundheitlichen und finanziellen Risiken verbunden.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung limitiert bei Reisen in diese Länder den Versicherungsschutz auf maximal sechs Wochen. Außerdem gibt es eine finanzielle Deckelung nach oben. Die zusätzlichen privaten Absicherungsmöglichkeiten („Reisekrankenversicherung“) versichern bestehende chronische Erkrankungen ohnehin nicht mit.

Das betrifft insbesondere die Kostenübernahme für folgende Leistungen:

  • regelmässig einzunehmende Medikamente
  • regelmässig notwendige Kontrolluntersuchungen
  • ganz besondere existentielle finanzielle Risiken sind unvorhergesehene Krankenhausaufenthalte, die aufgrund der chronischen Erkrankung notwendig werden
  • Rücktransporte

Da dies den Reisenden oft nicht bewusst ist befasst sich dieser Beitrag mit der Krankenversicherung im Ausland bei bestehenden Vorerkrankungen. Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankungen weiterlesen