Gl, Merkzeichen und GdB

Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen

Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitung, Begleitperson
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilfslos
  • RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • TBl – taubblinde Menschen

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Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl

Nur mit bestimmten Merkzeichen besteht der Nachteilsausgleich in einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Allein eine Feststellung des GdB ohne eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl ist dafür nicht ausreichend.

Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören:

  • Straßenbahnen und Linienbusse
  • die 2. Wagenklasse der Bahn in IRE (InterregioExpress), RE (RegionalExpress), RB (RegionalBahn) und S-Bahn.
  • alle Fähren im Orts- und Nachbarschaftsbereich
  • Die Freifahrt bezieht sich auch auf alle Züge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.

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