Bl, Merkzeichen und GdB

Steuerermäßigung mit dem Behindertenpauschalbetrag

Der sogenannte Behindertenpauschalbetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. Für die Merkzeichen Bl und H wurde ab 2021 ein Pauschbetrag von 7400€ festgelegt.

Der Pauschalbetrag kann auch für Kinder in Anspruch genommen werden. Falls die Einstufung des GdB im Laufe des Steuerjahres festgestellt wurde, so gilt der zugeordnete Pauschalbetrag steuerlich gesehen für das gesamte Jahr. Interessant kann es aus steuerlichen Gründen deshalb in manchen Fällen sein, die Behinderung rückwirkend festellen zu lassen. Das wurde seit dem Jahr 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz so geregelt.

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Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen

Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?

Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Begleitung, Begleitperson
  • Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
  • G – Gehbehinderung
  • Gl – Gehörlos
  • H – Hilfslos
  • RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
  • TBl – taubblinde Menschen

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Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz und Parkerleichterungen

Das Parken auf Behindertenparkplätzen gilt als eines der begehrtesten Rechte, das mit dem hellblauen EU Behindertenparkausweis verbunden ist.  Dieser Parkausweis kann mit dem Merkzeichen aG oder Bl ausgestellt werden. Für den bundesweit gültigen orangenen Parkausweis kann unter bestimmten Bedingungen das Merkzeichen G ausreichen.

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Fahrdienst mit Rampe.

Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es ab einer bestimmten Schwere der Behinderung die Leistungen zur Mobilität. Diese Möglichkeit der Finanzierung eines Beförderungsdienstes kann für private Fahrten, die Beförderung zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zu Selbsthilfegruppen genutzt werden. Fahrten zum Arzt oder zu Therapeuten sind ausgeschlossen. Die Leistung ist auf ein Budget gedeckelt, welches die Teilnahme am Fahrdienst pro Jahr auf eine bestimmte Anzahl Kilometer oder einen maximalen finanziellen Betrag begrenzt. Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung weiterlesen

Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Es wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl

Nur mit bestimmten Merkzeichen besteht der Nachteilsausgleich in einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Allein eine Feststellung des GdB ohne eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl ist dafür nicht ausreichend.

Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören:

  • Straßenbahnen und Linienbusse
  • die 2. Wagenklasse der Bahn in IRE (InterregioExpress), RE (RegionalExpress), RB (RegionalBahn) und S-Bahn.
  • alle Fähren im Orts- und Nachbarschaftsbereich
  • Die Freifahrt bezieht sich auch auf alle Züge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.

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gelbes Miniauto

Steuererklärung: Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung

Bei der Steuererklärung können bei bestimmten Merkzeichen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu müssen folgende Einträge im Schwerbehindertenausweis für eines der in der Steuererklärung berücksichtigten Familienmitglieder vorliegen:

  • GdB 80 oder höher
    • oder
  • GdB 70 und Merkzeichen G
    • oder
  • Merkzeichen aG oder Bl oder H

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Kfz-Steuer-Befreiung oder Ermäßigung

Die vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist bei den Merkzeichen aG, H und Bl möglich. Mit den Merkzeichen G oder Gl kann die Kraftfahrzeugsteuer um 50% ermässigt werden. Die Befreiung kann nur für ein Fahrzeug, das auf den Ausweisinhaber zugelassen ist, beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.

Alle Autofahrten müssen in Zusammenhang mit dem Haushalt des Fahrzeughalters geschehen. Bei der vollständigen Kraftfahrzeugsteuer Ermässigung (Merkzeichen aG, H und Bl)  ist die Nutzung des Personennahverkehrs mit Wertmarke zusätzlich möglich. Wer die 50%-Ermässigung beantragt (Merkzeichen G oder Gl) verzichtet allerdings auf die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn).

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