Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.
Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge
Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun plant das Bundesfinanzministerium ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Künftig soll bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können.… weiterlesen … Steuer 2021: Erhöhung Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag