Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- B – Begleitung, Begleitperson
- Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
- G – Gehbehinderung
- Gl – Gehörlos
- H – Hilfslos
- RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- TBl – taubblinde Menschen
Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis? weiterlesen