Ohne Zuordnung und Pflegeleistungen

Schwimmbecken

Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankungen

Beim Reisen mit chronischer Erkrankung gibt es Besonderheiten bei der Krankenversicherung, die vielen Menschen nicht bekannt sind. Aufgrund der begrenzten Möglichkeit der Krankenversicherung sind Auslandsaufenthalte außerhalb Europas für Menschen mit chronischen Erkankungen (abgesehen von ein paar wenigen weiteren Staaten) meist mit großen gesundheitlichen und finanziellen Risiken verbunden.

Denn die gesetzliche Krankenversicherung limitiert bei Reisen in diese Länder den Versicherungsschutz auf maximal sechs Wochen. Außerdem gibt es eine finanzielle Deckelung nach oben. Die zusätzlichen privaten Absicherungsmöglichkeiten („Reisekrankenversicherung“) versichern bestehende chronische Erkrankungen ohnehin nicht mit.

Das betrifft insbesondere die Kostenübernahme für folgende Leistungen:

  • regelmässig einzunehmende Medikamente
  • regelmässig notwendige Kontrolluntersuchungen
  • ganz besondere existentielle finanzielle Risiken sind unvorhergesehene Krankenhausaufenthalte, die aufgrund der chronischen Erkrankung notwendig werden
  • Rücktransporte

Da dies den Reisenden oft nicht bewusst ist befasst sich dieser Beitrag mit der Krankenversicherung im Ausland bei bestehenden Vorerkrankungen. Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankungen weiterlesen

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Private Krankenversicherung hat Nachteile für chronisch Erkrankte

Im Dezember 2018 veröffentlichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Ergebnisse einer Studie, welche Tarife der privaten Krankenversicherer mit den gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich bestimmter Mindestkriterien vergleicht. Es wurden dazu 103 Mindestkriterien herausgesucht, die von den Studienmachern als Mindeststandard für einen Krankenversicherungsschutz definiert wurden. Es zeigte sich, dass die meisten privaten Versicherungsverträge den festgelegten Mindestversicherungsschutz nicht gewährleisten.

Ein weiteres Ergebnis ist, daß Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen besonders in Verträgen der privaten Krankenversicherung benachteiligt werden, weil viele notwendige Leistungen nicht versichert sind. Demgegenüber bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Versicherungsschutz in der gesundheitlichen Grundversorgung.

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