Zu den Nachteilsausgleichen kommen für alle GdB, die höher als 50 sind, noch nachfolgende Nachteilsausgleiche hinzu. Weil die einzelnen Nachteilsausgleiche alle bereits auf diesen Seiten erläutert wurden, zählen wir diese hier nur auf und verweisen auf die entsprechenden Seiten. Mit dem GdB 50 haben Inhaber des Schwerbehindertenausweises die meisten Nachteilsausgleiche inne, ab dem GdB von 60 kommen nur noch ein paar dazu. GdB 70, 80, 90 und 100: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen
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GdB 60: Vorteile und Nachteilsausgleiche
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 stehen dem Ausweisinhaber die Nachteilsausgleiche des GdB 50 zu. Hinzu kommen genau zwei weitere Nachteilsausgleiche:
- die Belastungs- bzw. Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von zwei auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
- Der Behindertenpauschalbetrag für die Steuer beträgt für den GdB 60 1420€.
Zuzahlungen für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse sind ab einem GdB von 60 nur noch zu zahlen, bis diese ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Haushalts erreicht haben. Neben dem GdB von 60 ist die zweite Voraussetzung, dass mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal ein Arztbesuch aufgrund einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung notwendig ist. GdB 60: Vorteile und Nachteilsausgleiche weiterlesen
GdB 50: Vorteile und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Mit der Feststellung eines GdB von 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Damit sind folgende wichtige Nachteilsausgleiche möglich:
- Behindertenpauschalbetrag von 1140€
- Nachteilsausgleiche im Berufsleben
- besonderer Kündigungsschutz
- Sonderurlaub von einer Woche
- Beratung und Hilfe durch Integrationsfachdienste
- Arbeitserprobung, Weiterqualifizierung, Umschulung
- technische Hilfen am Arbeitsplatz
- Freistellung von Mehrarbeit
- vorzeitige Altersrente
- Ermässigung bei der Kurtaxe
- Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
- Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
- Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf
- Förderung beim behindertengerechten Bauen
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Autohersteller empfehlen Behinderten-Rabatte beim Neuwagenkauf
Menschen mit Schwerbehindertenausweis bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Preisnachlass beim Kauf eines Neuwagens über den Autohändler. Die Rabatte gibt es 2023 nur noch bei drei Herstellern und bewegen sich in einem Rahmen bis zu 26%. Dass es den Preisnachlass überhaupt gibt ist dem Bund behinderter Autobesitzer e.V. (BbAb) zu verdanken, der die Aktion initiert hat und die Rabatte jedes Jahr neu aushandelt und bekannt gibt.
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GdB 20, 30 und 40: Vorteile und Gleichstellung mit GdB 50
Mit einem Grad der Behinderung unter 50 wird noch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dennoch bringt die Feststellung eines GdB 20, 30 oder 40 bereits folgende Nachteilsausgleiche mit sich:
- Steuerermäßigung durch den Behindertenpauschalbetrag
- Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Steuerermässigung durch den Behindertenpauaschalbetrag
Die Steuerermässigung soll behinderungsbedingte Mehrausgaben ein Stück weit ausgleichen. Um die Steuerermässigung zu erhalten, muß der Grad der Behinderung in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit einer Kopie des Feststellungsbescheids nachgewiesen werden. Das Finanzamt zieht dann den Pauschalbetrag vom zu versteuernden Einkommen ab. GdB 20, 30 und 40: Vorteile und Gleichstellung mit GdB 50 weiterlesen
Wann gibt es welches Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?
Hier werden die Voraussetzungen für die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis vorgestellt. Denn auch hierzu gibt es klare Regelungen in der Versorgungsmedizinverordnung für die folgenden Merkzeichen:
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- B – Begleitung, Begleitperson
- Bl – blinde und sehbehinderte Menschen
- G – Gehbehinderung
- Gl – Gehörlos
- H – Hilfslos
- RF – Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- TBl – taubblinde Menschen
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Behindertenparkplatz und Parkerleichterungen
Das Parken auf Behindertenparkplätzen gilt als eines der begehrtesten Rechte, das mit dem hellblauen EU Behindertenparkausweis verbunden ist. Dieser Parkausweis kann mit dem Merkzeichen aG oder Bl ausgestellt werden. Für den bundesweit gültigen orangenen Parkausweis kann unter bestimmten Bedingungen das Merkzeichen G ausreichen.
Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung
Im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es ab einer bestimmten Schwere der Behinderung die Leistungen zur Mobilität. Diese Möglichkeit der Finanzierung eines Beförderungsdienstes kann für private Fahrten, die Beförderung zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zu Selbsthilfegruppen genutzt werden. Fahrten zum Arzt oder zu Therapeuten sind ausgeschlossen. Die Leistung ist auf ein Budget gedeckelt, welches die Teilnahme am Fahrdienst pro Jahr auf eine bestimmte Anzahl Kilometer oder einen maximalen finanziellen Betrag begrenzt. Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung weiterlesen