Private Krankenversicherung hat Nachteile für chronisch Erkrankte

Im Dezember 2018 veröffentlichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Ergebnisse einer Studie, welche Tarife der privaten Krankenversicherer mit den gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich bestimmter Mindestkriterien vergleicht. Es wurden dazu 103 Mindestkriterien herausgesucht, die von den Studienmachern als Mindeststandard für einen Krankenversicherungsschutz definiert wurden. Es zeigte sich, dass die meisten privaten Versicherungsverträge den festgelegten Mindestversicherungsschutz nicht gewährleisten.

Ein weiteres Ergebnis ist, daß Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen besonders in Verträgen der privaten Krankenversicherung benachteiligt werden, weil viele notwendige Leistungen nicht versichert sind. Demgegenüber bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Versicherungsschutz in der gesundheitlichen Grundversorgung.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist für alle gesetzlichen Kassen gleich, d.h. jeder Versicherter erhält in jeder Kasse grundsätzlich die gleichen Leistungen. Dass es in der Bewilligungspraxis Unterschiede gibt, haben wir in dem Artikel „Ablehnungen von Krankenkassenleistungen“ anhand einer anderen Studie aufgezeigt.

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Bei den Verträgen der privaten Krankenversicherer gibt es jedoch großen Unterschiede, weil es sich um private Verträge handelt. Das Angebot ist dort beispielsweise an den Preis gekoppelt, d.h. je leistungesfähiger ein Tarif, desto höher die Kosten.

Gesetzliche Krankenversicherung zeigt Lücken bei Zahnersatz und Sehhilfen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten der Studie nach einen umfassenden Versicherungsschutz in der gesundheitlichen Grundversorgung. Dieses Ergebnis war zu erwarten, denn von den in der Studie 103 aufgestellten Mindestkriterien stehen 100 sowieso schon im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gelten unzweifelhaft als grundlegende Versorgung für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der auf alle denkbaren gesundheitlichen Probleme der Bevölkerung ausgerichtet ist.

Im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen sind allerdings Sehhilfen und Leistungen beim Zahnersatz nicht vollständig enthalten. Hier bieten private Krankenversicherungsverträge einen besseren Schutz.

Private Krankenversicherungen haben häufig Lücken bei Leistungen, die bei chronischen Erkrankungen elementar wichtig sind

Trotz des wenig Überraschenden Ergebnisses macht die Studie deutlich, dass gerade im Bereich Behinderung und chronische Erkrankungen eine private Krankenversicherung äußerst nachteilig sein kann.

Viele elementare Leistungen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung selbstverständlich sind, fehlen häufig in den Verträgen der privaten Krankenversicherungen. Versicherte sollten deshalb hier genau nachlesen, welche Leistungen im Versicherungsvertrag stehen.

Besonders häufig zeigen die Verträge der privaten Krankenversicherer (PKV) Lücken bei folgenden wesentlichen Leistungen:

  • Rehabilitationen nach einem Krankenhausaufenthalt: in 40% der PKV-Verträgen ist das nicht vorgesehen
  • Häusliche Krankenpflege: Fehlanzeige bei 42% der PKV-Verträge
  • Krankentransporte zur ambulanten Behandlung: bei 32% der PKV-Verträge nicht enthalten
  • Kostenübernahme von Psychotherapie: bei 36% der PKV-Verträge unzureichend
  • Kostenübernahme von ambulanten Rehamaßnahmen: fehlt bei 60% der PKV-Verträge
  • Enterale Ernährung: bei 30% der PKV-Verträge nicht garantiert.

Desweiteren besteht ein hohes Kostenrisiko, denn auch im Falle eines frühzeitigen Eintritts in die Erwerbsunfähigkeit müssen weiter hohe monatliche Versicherungsbeiträge eingezahlt werden.

Quelle: Lückenhafter Schutz in der PKV, gruene-bundestag.de

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.