Aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen richten immer mehr deutsche Städte Fahrverbote ein, die vorallem Dieselfahrzeuge betreffen. Die Fahrverbote gelten aber nicht für Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind. Personen mit diesen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen (Zeichen 270.1 StVO) befreit.