GdB 100 und Pflegeleistungen

Vorteile und Rechte nach Grad der Behinderung (GdB)

Freibetrag beim Wohngeld ab Pflegegrad 2

Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe – also Grundsicherung oder Bürgergeld – ist nicht möglich. Die zuständigen Stellen können deshalb dazu ihre Daten abgleichen. Grundsätzlich ist das Wohngeld gegenüber der Sozialhilfe vorrangig zu beantragen.

Mit der Wohngeldreform 2023 wurden die Leistungen verbessert und es haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Ministerium schätzt, dass sich die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte auf 2 Millionen verdreifacht hat. Eine Prüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist sehr einfach mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen möglich.

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Arbeit und Berufsleben: Welche Nachteilsausgleiche gibt es?

Eine besondere Bedeutung hat der Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) im Arbeits- und Berufsleben. Ab dem Gdb 50 kommen eine Reihe von Rechten für Arbeitnehmer hinzu. Nicht alle sind im Alltag tatsächlich umsetzbar. Wir gehen in diesem Beitrag auf folgende Nachteilsausgleiche ein:

  • Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
  • begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • Kündigungsschutz
  • Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung

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