Wohngeld ab Pflegegrad 2 mit Freibetrag

Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe ist nicht möglich, die zuständigen Stellen können dazu ihre Daten abgleichen.

Wohngeldanträge sind für alle Städte und Landkreise im Internet als pdf-Formulare verfügbar. Auf der amtlichen Seite freistaat.bayern.de können z.B. die bayerischen amtlichen Formulare ausgedruckt und die jeweiligen Adressen der Wohngeldstellen herausgesucht werden. Dadurch ist eine persönliche Antragstellung bei der Wohngeldstelle nicht notwendig. Der Antrag kann mit den notwendigen Nachweisen bequem per Post an die Wohngeldstelle geschickt werden.Ab einem GdB von 50 und Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 ist bei Wohngeldempfängern der Freibetrag von 1500€ zu berücksichtigen. Dieser Freibetrag wird bei der Ermittlung des Einkommens für den Haushalt berücksichtigt und mindert das Gesamteinkommen bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs. Dadurch erhöht sich das Wohngeld. Wenn das Einkommen knapp oberhalb der Einkommensgrenze liegt kann der Freibetrag auch dazu führen, dass überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld entsteht.

Die Schwerbehinderteneigenschaft muß dem Wohngeldamt nachgewiesen werden. Das kann durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Festellungsbescheids erfolgen. Auch die Pflegebedürftigkeit muß durch eine Kopie des Feststellungsbescheids der Pflegekasse belegt werden.

Laut Wohngeldgesetz gelten die Nachweise maximal fünf Jahre und müssen dann erneut vorgelegt werden.

Titelbild: Rainer Sturm/pixelio

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Über Jochen Radau

Ich arbeite seit dem Jahr 2004 als Sozialpädagoge in einer MS-Beratungsstelle für MS-Betroffene und Angehörige. Ein wichtiges Thema sind dort Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis. Das betrifft die Nachteilsausgleiche beim jeweiligen Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Aber auch Hilfen bei der Antragstellung und der Durchsetzung der Nachteilsausgleiche sind Teil meiner Tätigkeit.