Mit einem Grad der Behinderung unter 50 wird noch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dennoch bringt die Feststellung eines GdB 20, 30 oder 40 bereits folgende Nachteilsausgleiche mit sich:
- Steuerermäßigung durch den Behindertenpauschalbetrag
- Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Steuerermässigung durch den Behindertenpauaschalbetrag
Die Steuerermässigung soll behinderungsbedingte Mehrausgaben ein Stück weit ausgleichen. Um die Steuerermässigung zu erhalten, muß der Grad der Behinderung in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit einer Kopie des Feststellungsbescheids nachgewiesen werden. Das Finanzamt zieht dann den Pauschalbetrag vom zu versteuernden Einkommen ab. GdB 20, 30 und 40: Vorteile und Gleichstellung mit GdB 50 weiterlesen