Mit einem Grad der Behinderung unter 50 wird noch kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dennoch bringt die Feststellung eines GdB 20, 30 oder 40 bereits folgende Nachteilsausgleiche mit sich:
- Steuerermäßigung durch den Behindertenpauschalbetrag
- Möglichkeit der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Steuerermässigung durch den Behindertenpauaschalbetrag
Die Steuerermässigung soll behinderungsbedingte Mehrausgaben ein Stück weit ausgleichen. Um die Steuerermässigung zu erhalten, muß der Grad der Behinderung in der Einkommenssteuererklärung angegeben und mit einer Kopie des Feststellungsbescheids nachgewiesen werden. Das Finanzamt zieht dann den Pauschalbetrag vom zu versteuernden Einkommen ab.
Es gelten für GdB 20, 30 und 40 folgende Behindertenpauschalbeträge:
- GdB 20: 384€
- GdB 30: 620€
- GdB 40: 860€
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
Ab einem GdB von 30 ist die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen möglich. Die Gleichstellung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und kann dann vorgenommen werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Arbeitsplatz aufgrund der Erkrankung bzw. Behinderung gefährdet ist oder der Antritt einer Stelle nicht möglich wäre. Der Antragssteller muß dies begründen. Gründe oder Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Arbeitsplatzes sind zum Beispiel:
- häufige Krankheitstage
- bei der Arbeit ist man auf Hilfe von Kolleginnen oder Praktikantinnen angewiesen, ohne welche die Tätigkeit nicht mehr gut ausgeführt werden kann
- man ist weniger belastbar
- Abmahnung, drohende Kündigung
Stellt man den Antrag auf Gleichstellung, so wird der Arbeitgeber über den Antrag informiert und erfährt spätestens dann, dass eine Behinderung vorliegt. Wenn die Gleichstellung gewährt wird, so erhält man nicht alle Nachteilsausgleiche, die ab einem GdB 50 gelten.
Folgende Nachteilsausgleiche stehen Gleichgestellten zu:
- besonderer Schutz vor Kündigung
- Hilfe und Beratung durch Integrationsfachdienste
- Hilfsmittel und technische Hilfen bei der Arbeit
- Hilfen für Arbeitgeber, z.B. Lohnkostenzuschuß
Mehr Informationen zum Thema Gleichstellung gibt es bei der Arbeitsagentur unter folgendem Link: Gleichstellungsantrag und Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen