Gleichstellung bei GdB 30 und 40

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 ist eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten möglich, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung bzw. Erkrankung gefährdet ist. Die Gleichstellung muß bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Arbeitgeber wird per Post von der Arbeitsagentur über den Gleichstellungsantrag seines Arbeitnehmers informiert. Das sollte man wissen, um gegebenfalls vor dem Gleichstellungsantrag den Chef einzuweihen.

Die Gleichstellung ermöglicht dem Antragsteller bestimmte Rechte, wie

  • besonderer Kündigungsschutz
  • Hilfen im Arbeitsleben, z.B. technische Hilfen bei der Arbeitsplatzausstattung
  • Beratung und Unterstützung durch die Integrationsfachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber, z.B. Lohnkostenzuschüsse

In seinem Antrag auf Gleichstellung muß der Antragsteller Gründe darlegen, warum der Arbeitsplatz gefährdet ist. Beispiele dafür sind:

  • Fehlzeiten aufgrund der Behinderung oder Erkrankung
  • geringere Belastbarkeit (anhand von Beispielen begründen, auch wenn im Rahmen de Tätigkeit bereits Hilfen ausprobiert werden, wie z.B. eine besondere Pausenregelung, Hilfe durch Praktikanten oder Kollegen … )
  • eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung in der Regel nicht erfüllt. Wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, kann aber im Einzelfall eine Gleichstellung erfolgen (Quelle: Arbeitsagentur)

Mit der Gleichstellung erlangt der Antragsteller leider nicht alle Rechte eines Schwerbehinderten. Beispielsweise sind der Sonderurlaub oder die Befreiung von Überstunden erst ab einem GdB von 50 möglich, nicht aber bei einer Gleichstellung.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.