Ab einem GdB von 50 ist es möglich, vor dem Erreichen des regulären Rentenalters in die Altersrente zu gehen. Voraussetzung ist, dass die Wartezeit, d.h. die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht wurde.
Wie die Tabelle unten zeigt ist das Lebensjahr, ab dem eine vorgezogene Altersrente nur mit Abzügen (Abschlägen) beantragt werden kann, vom Geburtsjahr abhängig. Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der maximale Abschlag, der sich daraus ergibt beträgt 10,8 Prozent.
Geburtsjahr | Altersgrenze für den Renteneintritt |
ab 1964 | ab 65. Lebensjahr ohne Abzüge
ab 62. Lebensjahr mit Abzügen |
1952 bis 1963 | 63 .. 65. Lebensjahr ohne Abzüge
60 .. 62. Lebensjahr mit Abzügen |
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bietet einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an, mit dem sich der Rentenbeginn und die Höhe der zu erwartenden Rente ermitteln lässt. Zu den Zeiten, die bei den 35 Jahren Wartezeit angerechnet werden benennt die DRV folgende:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld.
- freiwillige Beitragszahlungen.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge für Minijobs, die zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt wurden. Beiträge für Minijobs, die vom Arbeitgeber allein gezahlt wurden, werden nur anteilig berücksichtigt.
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
- Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
Quelle: DRV
Erwerbsminderungsrente
Eine weitere Möglichkeit vorzeitig in die Rente zu gehen bietet die Erwerbsminderungsrente. Neben den formalen Voraussetzungen müssen gesundheitliche Vorrausetzungen vorliegen. Die volle Erwerbsminderungsrente kommt in Betracht, wenn der oder die Antragstellerin aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als drei Stunden täglich einen leichten Bürojob ausüben kann. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente beträgt dieses Zeitfenster drei bis unter sechs Stunden am Tag. Zu den formalen Voraussetzungen gehört eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vor Antragstellung mit mindestens drei Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Mehr zur Erwerbsminderungsrente habe ich in meinem Blog handicap-bazar geschrieben:
Erwerbsminderungsrente und ihre Voraussetzungen