Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 gibt es eine Ermässigung auf die BahnCard 25 und die BahnCard 50. Aber auch Personen ab 60 Jahren und voll erwerbsunfähige Menschen erhalten die beiden BahnCard Produkte günstiger.
Die Berechtigung für die Ermässigung muß nachgeweisen werden. Das kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder andere amtliche Nachweise (z. B. den Schwerbehindertenausweis) belegt werden. Die BahnCard 25 ermöglicht einen Rabatt von 25% und die Bahncard 50 einen Rabatt von 50% auf die Bahntickets.
Als Preis für die ermässigte BahnCard 25 gilt im Mai 2020:
36,90 Euro in der 2. Klasse (statt regulär 55,70 Euro)
72,90 Euro in der 1. Klasse (statt regulär 112 Euro)
Die Preise für die ermässigte BahnCard 50 sind mit Stand Mai 2020:
114 Euro (statt regulär 229 Euro) in der 2. Klasse
226 Euro (statt regulär 463 Euro) in der 1. Klasse
Quelle: https://www.bahn.de
Abwägen bei Merkzeichen aG , Gl, H oder Bl: Bahncard versus Wertmarke
Ob der Kauf einer BahnCard sich lohnt hängt auch von den weiteren im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen ab. Denn für den Regionalverkehr besteht mit bestimmten Merkzeichen ohnehin der Nachteilsausgleich einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Das könnte die Bahncard überflüssig machen. Mit dem Merkzeichen aG , Gl, H oder Bl bestehen die Voraussetzungen für die kostenlose Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings wird dazu das Beiblatt mit Wertmarke benötigt, welches für 80€ beim Versorgungsamt erhältlich ist. Mit dem Merkzeichen H oder Bl ist die Wertmarke kostenlos.
Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören:
- Straßenbahnen und Linienbusse
- die 2. Wagenklasse der Bahn in IRE (InterregioExpress), RE (RegionalExpress), RB (RegionalBahn) und S-Bahn.
- alle Fähren im Orts- und Nachbarschaftsbereich
- Die Freifahrt bezieht sich auch auf alle Züge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Wer auf ICE und IC-Züge verzichten kann ist also unter Umständen mit dem Kauf der Wertmarke besser dran. Mehr dazu in dem Beitrag Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr