Warnschild Stutzgefahr

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung

Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.

Der Beitrag geht auf folgende Versicherungen ein:

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Unfallversicherung
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung
  4. Rechtschutzversicherung
  5. Wechsel der Krankenkasse
  6. Krankenversicherung im Ausland

 

Haftpflichtversicherung

Als ich meine erste private Haftpflichtversicherung abschloss, erklärte mir die Beraterin der Bank, dass die Haftpflicht die wichtigste Versicherung sei. Wer also überlegt, bei welchen Versicherungen durch eine Vertragskündigung Geld gespart werden kann: bitte nicht bei der Haftpflicht.

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Dabei geht es nicht nur um vergleichsweise geringe Schäden, wie z.B. eine runtergeworfenes Smartphone des Nachbarn. Kommen andere Personen zu Schaden, so ist dies nicht nur aus menschlicher Sicht tragisch, sondern auch von existentieller Bedeutung für den Schadensverursacher. Die Haftpflichtversicherung sichert deshalb Sachschäden und sogenannte Personenschäden ab. Familien sollten unbedingt klären, ob auch Schäden, die von Kindern verursacht werden, vom Vertrag abgedeckt sind.

In der Regel sind Schäden, die bei Fahrten mit dem Rollstuhl entstehen (unter 6 km/h Geschwindigkeit)  mitversichert. Sicherheitshalber sollte dem Versichererer dennoch die Verwendung eines Rollstuhls und auch eine vorhandene Behinderung mitgeteilt werden.

Haftpflichtversicherung für elektrische Rollstühle und Autos mit Sonderausstattung

Rollstühle oder E-Mobile, die schneller als 6 km/h fahren müssen eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Ich kenne einen Fall, bei dem eine Frau einen Telefonschaltkasten mit dem E-Mobil zusammenfuhr. Dank der Haftpflichtversicherung musste sie für den hohen Sachschaden nicht selbst aufkommen.

Beim Auto ist zu beachten, dass Sonderausstattungen wie z.B. Rampen oder Kassettenlifte und sonstige Fahrzeugumbauten der Haftpflichtversicherung gemeldet werden müssen.

Unfallversicherung: nicht mehr ab Pflegegrad 3

Die private Unfallversicherung leistet bei Unfällen in Form einer bestimmten pauschalen Geldleistung. Beispielsweise werden bleibende körperliche Schäden (Invalidität) nach einem Sturz mit einer bestimmten Pauschale „abgegolten“. Ein Leser hat mir freundlicherweise den Hinweis gegeben, dass die Unfallversicherung den Versicherungfall ab Pflegegrad 3 nicht mehr versichert. Und tatsächlich endet ab Pflegegrad 3 der Versicherungsschutz der meisten privaten Unfallversicherungen. Versicherte sollten ab Pflegegrad 3 deshalb aktiv auf ihre Versicherung zugehen und den Vertrag kündigen, denn die Beiträge kann man sich sparen.

Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass Versicherungsfälle aufgrund von Unfallfolgen, die auf Symptome der Grunderkrankung zurückgeführt werden könnten, vom Versicherer angefochten werden können. Im Zweifelsfall müsste dann im Versicherungsfall gegen die eigene Versicherung geklagt werden. Es empfiehlt sich dazu eine Rechtschutzversicherung, siehe unten.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss dieser Versicherung ist für Menschen mit chronischen Erkrankungen nur sinnvoll, wenn sie bereits vor der Feststellung der chronischen Erkrankung abgeschlossen wurde. Alle sich aktuell (Januar 2022) auf dem Versicherungsmarkt befindlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen schließen in den Versicherungsbedingungen ihre Leistung für chronisch kranke Versicherte per Gesundheitsfragen aus. Aktuell ist mir keine Möglichkeit bekannt, wie sich bereits chronisch erkrankte Menschen gegen Erwerbsunfähigkeit absichern  können.

Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung ermöglicht eine Absicherung gegen Prozess- und Anwaltskosten. Sie ist unter anderem dann empfehlenswert, wenn eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Im Streitfall kann dann ohne finanzielles Risiko gegen die gegnerische Versicherung geklagt werden. Die Rechtschutzversicherung sollte demnach bei einer anderen Versicherungsgesellschaft als die  Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Außerdem sind obige Versicherungsversträge im Zweifelsfall nur dann rechtschutzversichert, wenn der Vertrag der  Rechtschutzversicherung bereits länger besteht.

Wechsel der Krankenversicherung

Auch für chronisch Erkrankte ist es problemlos möglich die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Zu den Themen Krankenkassenwechsel und zum Wechsel in den Basistarif bei privaten Krankenkassen habe ich diesen Beitrag geschrieben: Wechsel der Krankenkasse auch bei chronischer Erkrankung

Krankenversicherung im Ausland

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei Reisen einiges zu beachten. Der Versicherungsschutz wie wir ihn kennen, gilt vergleichbar nur im europäischen Ausland für maximal sechs Wochen. Auch die privaten Auslandskrankenversicherungen bieten in der Regeln nur einen sehr lückenhaften Schutz für maximal sechs Wochen im Jahr, denn die Kosten für die Behandlung chronischer Erkrankungen sind in der Regel nicht mit abgesichert.

Das Thema ist sehr komplex, daher befasst sich dieser Beitrag ausführlich mit dem Thema Auslandskrankenversicherung: Krankenversicherung im Ausland bei Vorerkrankung

Dieser Beitrag wurde von meinem Blog handicap-bazar übernommen und erschien dort erstmals am 14.06.2016

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.