Die Kurtaxe ist eine Tourismusabgabe in Höhe von täglich zwei bis vier Euro, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie wird für jeden Übernachtungsgast in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen von Übernachtungsgästen erhoben, die in der Gemeinde nicht ihren Wohnsitz haben. In der Regel wird die Kurtaxe zusammen mit der Gesamtrechnung der Übernachtung an den Vermieter bezahlt. Diese kommunale Abgabe wird von den Städten und Gemeinden für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet, d.h. für Wegenetze, Beschilderungen usw. In Staatsbädern wird die Kurtaxe auch für den Erhalt von Parkanlagen oder kostenlose Konzerte verwendet.
GdB 80 und Pflegeleistungen
Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
Wenn eine Mietwohnung gekündigt wird haben Mieter das Recht einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen, wenn ein Härtefall vorliegt. Allein das Merkmal der Schwerbehinderung ist jedoch als Begründung nicht ausreichend. In der Rechtsprechung anerkannte Härtefälle sind z.B. Pflegefälle oder schwere Erkrankungen wie eine AIDS-Erkrankung oder psychische Erkrankungen (Quelle: mietrechtslexikon.de).
Wie muss der Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung erfolgen?
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Dieses Schriftstück muss dem Vermieter zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen, sonst kann er den Widerspruch ablehnen. Dies ist in den §§ 574, 574a und 574b des BGB geregelt. Diese Zweimonatsfrist gilt nur, wenn der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen hat. Hat er das nicht und klagt gegen den Mieter auf Räumung, kann der Mieter noch bis kurz vor dem Gerichtstermin der Kündigung widersprechen (Quelle: finanztip.de).
Zieht der Mieter nicht von sich aus um, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob und wie lange das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss. Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall weiterlesen
Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben
Das große Angebot für Treppenlifte macht die Suche nach einem geeigneten Modell nicht einfach. liftstar.de ist eine Vergleichsplattform für verschiedene Marken, die alle auf die individuellen Bedürfnisse des Treppenlift-Nutzers abgestimmt sind. Ob für gerade oder kurvige Treppen, innen oder außen und auch für Rollstuhlfahrer – die Auswahl verschiedener Liftlösungen ist vielfältig. Daher kann man sich hier unverbindlich und kostenlos beraten lassen und für einen Vergleich die Angebote verschiedener Anbieter einholen. Selbstständig und mobil im eigenen Zuhause bleiben weiterlesen
Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden?
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung, also ab einem GdB von 50, besteht das Recht auf Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden. So steht es in vielen Landesgesetzen, wie z.B. in Paragraf 7, Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsordnung des Freistaates Bayern.
„Werdende Mütter, Besucher mit Kleinkindern, Schwerbehinderte und Bürger, denen aus ersichtlich gesundheitlichen Gründen keine längere Wartezeit zugemutet werden kann, haben den Vortritt vor anderen Besuchern. Hierauf soll in den Wartebereichen gut sichtbar hingewiesen werden.“
Ermäßigte BahnCard ab GdB 70 oder bei voller Erwerbsunfähigkeit
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 gibt es eine Ermässigung auf die BahnCard 25 und die BahnCard 50. Aber auch Personen ab 60 Jahren und voll erwerbsunfähige Menschen erhalten die beiden BahnCard Produkte günstiger.
Die Berechtigung für die Ermässigung muß nachgeweisen werden. Das kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder andere amtliche Nachweise (z. B. den Schwerbehindertenausweis) belegt werden. Die BahnCard 25 ermöglicht einen Rabatt von 25% und die Bahncard 50 einen Rabatt von 50% auf die Bahntickets.
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Schwerbehinderung
Die Feststellung einer Behinderung kann nur auf Antrag geschehen. Eine Behinderung wird erst dann festgestellt, wenn tägliche Einschränkungen im Alltag vorhanden sind, die voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die zuständige Behörde (Versorgungsämter) nach Aktenlage. Die Gutachter richten sich nach den Richtlinien für Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht, die unter folgendem Link als pdf-Dokument einsehbar sind: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit.
Steuererklärung: Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung
Bei der Steuererklärung können bei bestimmten Merkzeichen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu müssen folgende Einträge im Schwerbehindertenausweis für eines der in der Steuererklärung berücksichtigten Familienmitglieder vorliegen:
- GdB 80 oder höher
- oder
- GdB 70 und Merkzeichen G
- oder
- Merkzeichen aG oder Bl oder H
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Freibetrag beim Wohngeld ab Pflegegrad 2
Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe – also Grundsicherung oder Bürgergeld – ist nicht möglich. Die zuständigen Stellen können deshalb dazu ihre Daten abgleichen. Grundsätzlich ist das Wohngeld gegenüber der Sozialhilfe vorrangig zu beantragen.
Mit der Wohngeldreform 2023 wurden die Leistungen verbessert und es haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Ministerium schätzt, dass sich die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte auf 2 Millionen verdreifacht hat. Eine Prüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist sehr einfach mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen möglich.