Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe ist nicht möglich, die zuständigen Stellen können dazu ihre Daten abgleichen.
Wohngeldanträge sind für alle Städte und Landkreise im Internet als pdf-Formulare verfügbar. Auf der amtlichen Seite freistaat.bayern.de können z.B. die bayerischen amtlichen Formulare ausgedruckt und die jeweiligen Adressen der Wohngeldstellen herausgesucht werden. Dadurch ist eine persönliche Antragstellung bei der Wohngeldstelle nicht notwendig. Der Antrag kann mit den notwendigen Nachweisen bequem per Post an die Wohngeldstelle geschickt werden. Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit weiterlesen →