Lindauer Hafen mit Leuchtturm

Ermäßigung der Kurtaxe ab GdB 50

Die Kurtaxe ist eine Tourismusabgabe in Höhe von täglich zwei bis vier Euro, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie wird für jeden Übernachtungsgast in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen von Übernachtungsgästen erhoben, die in der Gemeinde nicht ihren Wohnsitz haben. In der Regel wird die Kurtaxe zusammen mit der Gesamtrechnung der Übernachtung an den Vermieter bezahlt. Diese kommunale Abgabe wird von den Städten und Gemeinden für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet, d.h. für Wegenetze, Beschilderungen usw. In Staatsbädern wird die Kurtaxe auch für den Erhalt von Parkanlagen oder kostenlose Konzerte verwendet.

Die Kurtaxe hat viele Namen, man findet sie häufig unter den Bezeichnungen Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästetaxe. Die Höhe der Kurtaxe und die Art der Ermäßigung sind je nach Ortsatzung unterschiedlich geregelt, die Beträge pro Übernachtung liegen meist zwischen zwei und vier Euro pro Übernachtung und Person. Ab einem GdB 50 ist eine Ermäßigung möglich. Die Höhe des Rabatts ist sehr unterschiedlich, das Spektrum reicht bis hin zur vollständigen Befreiung. Der Schwerbehindertenausweis muss als Nachweis vorgelegt werden.

Nachfolgend habe ich drei exemplarische Beispiele aufgeführt.

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Lindau: Ermäßigung von 1€ pro Übernachtung

In Lindau beträgt der Kurbeitrag  2,00 €/Tag für Personen ab 16 Jahren sowie 1,30 €/Tag für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 15 Jahren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Kurabgabe befreit. Der Beitrag wird nur in der Zeit von April bis Oktober erhoben.

Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung von 50 % auf den Kurbeitrag. Sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitperson durch einen entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, erhält auch die notwendige Begleitperson diese Ermäßigung.

Als direkte Gegenleistung für die Kurtaxe erhalten Urlauber die Lindauer Gästekarte, die Vergünstigungen beinhaltet und die kostenlose Fahrt mit den Lindauer Stadtbussen ermöglicht.

Parkanlage Staatsbad Brückenau

Staatsbad Bad Brückenau: Ermäßigung von 0,50€ pro Übernachtung

Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch das Bayerische Staatsbad. Die Kurtaxe beträgt 2,90 € pro Tag, für Schwerbehinderte ab dem GdB 50 sind es 2,40 € am Tag, für Tagungs-bzw. Seminargäste sowie Personen die ausschließlich zur Berufsausübung zu Gast im Staatsbad sind 1,45 € pro Tag. Nicht kurtaxpflichtig sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Übernachtungsgäste erhalten eine Gastkarte, die kostenloses Parken im zentralen Parkdeck des Staatsbades ermöglicht.

Putbus (Insel Rügen): Ermäßigung bis zu 1€ pro Übernachtung, bei GdB100 vollständige Befreiung

Die Kurtaxe in Putbus ist saisonal unterschiedlich hoch: Von Mai bis Oktober beträgt die Abgabe 2€ pro Übernachtung, sonst liegt die Steuer bei 1,50€.

  • Schwerstbehinderte mit 100% GdB und deren Begleitperson sind befreit, ebenso Kinder bis einschließlich 13 Jahre.
  • Schwerbehinderte ab 60 % GdB zahlen nur die Hälfte, ebenso Schüler, Auszubildende und Studenten sowie Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.