Die Kurtaxe ist eine Tourismusabgabe in Höhe von täglich zwei bis vier Euro, die von staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten erhoben wird. Sie wird für jeden Übernachtungsgast in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen und Campingplätzen von Übernachtungsgästen erhoben, die in der Gemeinde nicht ihren Wohnsitz haben. In der Regel wird die Kurtaxe zusammen mit der Gesamtrechnung der Übernachtung an den Vermieter bezahlt. Diese kommunale Abgabe wird von den Städten und Gemeinden für den Ausbau der touristischen Infrastruktur verwendet, d.h. für Wegenetze, Beschilderungen usw. In Staatsbädern wird die Kurtaxe auch für den Erhalt von Parkanlagen oder kostenlose Konzerte verwendet.
