Der Umgang mit einer Behinderung erfordert in vielen Fällen eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnung, in der man trotz seines Handicaps gut zurechtkommt. In diesem Fall ist es sehr hilfreich zu wissen, dass für den behindertengerechten Umbau bestehender Immobilien Zuschüsse und Fördergelder beantragt werden können. Dazu stehen verschiedene Töpfe zur Verfügung, die miteinander kombiniert werden können.
Die Voraussetzungen für die Zuschüsse sind sehr unterschiedlich und sind nicht nur von bestimmten Einträgen im Schwerbehindertenausweis abhängig.
Dieser Artikel stellt acht verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung vor.
- Pflegekasse
- Wohnbauförderprogramme der Bundesländer
- Kommunale Förderprogramme
- Rehabilitationsträger: Wohnungshilfe und Arbeitsplatzanpassung
- Stiftungen
- KfW Programme 159 und 455-B
- Sozialhilfeträger: Grundsicherung/Bürgergeld
- Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum
1. Pflegekasse: bis 4180€ für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“
Der Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4180€ ab 2025 (bis 2024 sind es 4000€) ist die bekannteste Zuschuss-Möglichkeit. Als Voraussetzung gilt, dass der Antragsteller mindestens in den Pflegegrad 1 eingruppiert sein muss.
Zuschussfähig sind bauliche Maßnahmen, die eine Verbesserung der pflegerischen Situation bewirken. Beispiele dafür sind:
- Türverbreiterungen
- Einbau automatischer Türöffner
- fest installierte Rampen oder fest installierte Haltegriffe
- barrierefreie Küchenmöbel
- barrierefreier Badumbau
- barrierereduzierender Badumbau, z.B. Austausch der Badewanne gegen eine Dusche
- Treppenlift, Plattformlift
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn sich dadurch eine Verbesserung ergibt
Der Antrag auf die sogenannten „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse hat dazu ein eigenes Formular. Notwendig für den Antrag ist ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes.
Die Umbauten müssen lediglich eine Verbesserung der Pflegesituation zum Ziel haben, eine Erfüllung von Normen für barrierefreies Bauen ist bei diesem Zuschuss nicht notwendig.
Auch eine Befürwortung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MdK) ist erforderlich. Der MdK wird von der Pflegekasse beauftragt, dazu muss der Antragsteller nichts weiter tun.
2. Wohnbauförderprogramme der Bundesländer
Aktuell gibt es in sechs Bundesländern eigene Zuschuss- bzw. Förderprogramme für barrierefreie Umbauten.
In der Regel haben die Zuschüsse folgende Gemeinsamkeiten:
- Es bestehen strikte Vorgaben an die Art der Umbauten.
- Eine Kombination mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist möglich.
- Einige Bundesländer setzen die Schwerbehinderteneigenschaft vorraus.
Nachfolgend führe ich die aktuell sechs Zuschussvarianten der Bundesländer in einem eigenen Beitrag auf. Das Programm in Schleswig Holstein ist leider 2021 ausgelaufen.
Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen
3. kommunale Förderprogramme
Bei den kommunalen Förderprogrammen ist mir lediglich das Förderprogramm der Stadt Mannheim bekannt. Alle Informationen und das Antragsformular wird unter diesem Link bereitgestellt:
Stadt Mannheim, Förderung von Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen
4. Wohnungshilfe und Arbeitsplatzanpassung durch Rehabilitationsträger
Rehabilitationsträger sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt und die Berufsgenossenschaften.
Gemeinsam ist all diesen Rehaträgern, dass sie nur berufstätigen bzw. erwerbsfähigen Menschen zur Seite stehen. Auch bei einer teilweisen Erwerbstätigkeit bis 15 Stunden sind diese Rehaträger zuständig.
Die Aufgabe der Rehaträger ist es die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt) oder die Folgen eines Arbeitsunfalls zu mindern (Berufsgenossenschaft).
Wohnungshilfe ist Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt teilen sich die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben auf. Bei notwendigen Umbauten ist die sogenannte „Wohnungshilfe“ die entsprechende Leistung. Der zuständige Kostenträger kann die notwendigen Umbauten in voller Höhe übernehmen, wenn diese Maßnahmen notwendig sind um den Weg zur Arbeit barrierefrei zu gestalten.
Beispiele dafür sind:
- barrierefreier Umbau der Haustüre (Rampen, Lift, Verbreiterung, Türöffner…)
- Aufzug, wenn der Hauszugang nicht auf anderem Wege barrierefrei möglich ist.
Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz und Auto
Weitere Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sind die Kraftfahrzeughilfe und die Technischen Hilfen am Arbeitsplatz. Letztere ermöglichen auch Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, wie z.B.
- barrierefreie Toilette
- Hublift am Eingang
- Türverbreiterung
- Klimaanlage
- ….
5. Stiftungen
- Der Stiftungszweck der betreffenden Stiftung beinhaltet Einzelzuwendungen für behindertengerechten Umbau.
- Es liegt eine Bedürftigkeit vor, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch ein begründbarer Bedarf für einen behindertengerechten Umbau. Ein Umbau aus reiner Vorsorge heraus hat schlechte Chancen für eine Förderung.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden, Einkünfte und Ausgaben müssen in der Regel in Form von Kopien belegt werden.
- Ein Kostenvoranschlag der Umbaumaßnahme ist Pflicht.
- Der Gesamtfinanzierungsplan darf keine Kredite beinhalten.
- Dem Antrag muss eni sogenannter Sozialbericht bzw. eine Stellungnahme einer Beratungsstelle, sozialen Organisation oder Pfarramt beigelegt werden.