Die Feststellung einer Behinderung kann nur auf Antrag geschehen. Eine Behinderung wird erst dann festgestellt, wenn tägliche Einschränkungen im Alltag vorhanden sind, die voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch die zuständige Behörde (Versorgungsämter) nach Aktenlage. Die Gutachter richten sich nach den Richtlinien für Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht, die unter folgendem Link als pdf-Dokument einsehbar sind: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit.
Steuererklärung: Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung
Bei der Steuererklärung können bei bestimmten Merkzeichen Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu müssen folgende Einträge im Schwerbehindertenausweis für eines der in der Steuererklärung berücksichtigten Familienmitglieder vorliegen:
- GdB 80 oder höher
- oder
- GdB 70 und Merkzeichen G
- oder
- Merkzeichen aG oder Bl oder H
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Mehrbedarf von 17 % bei der Sozialhilfe bei Merkzeichen G und aG
Grundsicherung ist die Sozialhilfeleistung bei voller Erwerbsunfähigkeit oder im Alter ab 65. Sozialgeld ist die Sozialhilfeleistung für erwerbsunfähige Haushaltsangehörige von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Mit den Merkzeichen G oder aG steht Menschen, die auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf von 17% zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung um 17% bezogen auf den Regelsatz steigt. Der Mehrbedarf soll die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund der Gehbehinderung entstehen ein Stück weit abdämpfen. Damit der Mehrbedarf vom Amt anerkannt wird, müssen die Merkzeichen der Sozialhilfeverwaltung nachgewiesen werden.
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Freibetrag beim Wohngeld ab Pflegegrad 2
Wohngeld ist eine kommunale Geldleistung, die als Zuschuß zur Miete oder bei Eigentum als Lastenzuschuß einer selbst bewohnten Immobilie beantragt werden kann. Die Höhe von Wohngeld richtet sich nach dem Haushaltseinkommen, der Höhe der Miete oder Belastung und dem regionalen Mietspiegel. Beantragt wird das Wohngeld beim Wohngeldamt, welches bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt angesiedelt ist. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Sozialhilfe – also Grundsicherung oder Bürgergeld – ist nicht möglich. Die zuständigen Stellen können deshalb dazu ihre Daten abgleichen. Grundsätzlich ist das Wohngeld gegenüber der Sozialhilfe vorrangig zu beantragen.
Mit der Wohngeldreform 2023 wurden die Leistungen verbessert und es haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Ministerium schätzt, dass sich die Anzahl der leistungsberechtigten Haushalte auf 2 Millionen verdreifacht hat. Eine Prüfung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist sehr einfach mit Hilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen möglich.
Arbeit und Berufsleben: Welche Nachteilsausgleiche gibt es?
Eine besondere Bedeutung hat der Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) im Arbeits- und Berufsleben. Ab dem Gdb 50 kommen eine Reihe von Rechten für Arbeitnehmer hinzu. Nicht alle sind im Alltag tatsächlich umsetzbar. Wir gehen in diesem Beitrag auf folgende Nachteilsausgleiche ein:
- Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung
- begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche
- Freistellung von Mehrarbeit
- Kündigungsschutz
- Vorgezogene Altersrente bzw. Pensionierung
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Gleichstellung bei GdB 30 und 40
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 ist eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten möglich, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung bzw. Erkrankung gefährdet ist. Die Gleichstellung muß bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden. Der Arbeitgeber wird per Post von der Arbeitsagentur über den Gleichstellungsantrag seines Arbeitnehmers informiert. Das sollte man wissen, um gegebenfalls vor dem Gleichstellungsantrag den Chef einzuweihen.
Kfz-Steuer-Befreiung oder Ermäßigung
Die vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ist bei den Merkzeichen aG, H und Bl möglich. Mit den Merkzeichen G oder Gl kann die Kraftfahrzeugsteuer um 50% ermässigt werden. Die Befreiung kann nur für ein Fahrzeug, das auf den Ausweisinhaber zugelassen ist, beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden.
Alle Autofahrten müssen in Zusammenhang mit dem Haushalt des Fahrzeughalters geschehen. Bei der vollständigen Kraftfahrzeugsteuer Ermässigung (Merkzeichen aG, H und Bl) ist die Nutzung des Personennahverkehrs mit Wertmarke zusätzlich möglich. Wer die 50%-Ermässigung beantragt (Merkzeichen G oder Gl) verzichtet allerdings auf die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und Bahn).
Befreiung von (nicht nur Diesel-) Fahrverboten
Aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen richten immer mehr deutsche Städte Fahrverbote ein, die vorallem Dieselfahrzeuge betreffen. Die Fahrverbote gelten aber nicht für Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), hilflos (Merkzeichen H) oder blind (Merkzeichen Bl) sind. Personen mit diesen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind von Fahrverboten zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in Umweltzonen (Zeichen 270.1 StVO) befreit.