Grundsicherung ist die Sozialhilfeleistung bei voller Erwerbsunfähigkeit oder im Alter ab 65. Sozialgeld ist die Sozialhilfeleistung für erwerbsunfähige Haushaltsangehörige von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind.
Mit den Merkzeichen G oder aG steht Menschen, die auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf von 17% zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung um 17% bezogen auf den Regelsatz steigt. Der Mehrbedarf soll die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund der Gehbehinderung entstehen ein Stück weit abdämpfen. Damit der Mehrbedarf vom Amt anerkannt wird, müssen die Merkzeichen der Sozialhilfeverwaltung nachgewiesen werden.
Berechnungsbeispiele
Im Jahr 2022 lag der Regelsatz für einen Alleinstehenden bei 449€, der Mehrbedarf würde die Sozialleistung für eine alleinstehende Person um 76,33€ erhöhen.
Bei einem Ehepaar würde der Mehrbedarf für einen Ehepartner geringer ausfallen. Das liegt daran, dass der Regelsatz bei Ehepartnern niedriger ist als bei alleine lebenden Menschen. Der Regelsatz lag 2022 pro Ehepartner bei 404€, der Mehrbedarf wäre dann nur 68,68€.
Der Mehrbedarf wird nicht automatisch berücksichtigt
Um den Mehrbedarf zu erhalten muß der Schwerbehindertenausweis beidseitig kopiert und dem Grundsicherungsamt vorgelegt werden. Erst dann ist der Bedarf dem Amt bekannt und kann berücksichtigt werden. Falls das Merkzeichen G oder aG schon längere Zeit besteht und die Beantragung z.B. aus Unwissenheit vergessen wurde sollte der Mehrbedarf rückwirkend beantragt werden.
Der Gesetzgeber hat weitere Mehrbedarfe vorgesehen, z.B. für Alleinerziehende, Schwangere, für eine kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen oder für dezentrale Warmwasserversorgung. Eine Übersicht aller Mehrbedarfe gibt es auf buergergeld.org.