barrierefreie Dusche

Zuschüsse für behindertengerechtes Umbauen und Bauen

Der Umgang mit einer Behinderung erfordert in vielen Fällen eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnung, in der man trotz seines Handicaps gut zurechtkommt. In diesem Fall ist es sehr hilfreich zu wissen, dass für den behindertengerechten Umbau bestehender Immobilien Zuschüsse und Fördergelder beantragt werden können. Dazu stehen verschiedene Töpfe zur Verfügung, die miteinander kombiniert werden können.

Die Voraussetzungen für die Zuschüsse sind sehr unterschiedlich und sind nicht nur von bestimmten Einträgen im Schwerbehindertenausweis abhängig.

Dieser Artikel stellt acht verschiedene Möglichkeiten der Bezuschussung vor.

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  1. Pflegekasse
  2. Wohnbauförderprogramme der Bundesländer 
  3. Kommunale Förderprogramme
  4. Rehabilitationsträger: Wohnungshilfe und Arbeitsplatzanpassung
  5. Stiftungen
  6. KfW Programme 159 und 455-B
  7. Sozialhilfeträger: Grundsicherung/Bürgergeld
  8. Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum

1. Pflegekasse: bis 4180€ für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“

Der Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von bis zu 4180€ ab 2025 (bis 2024 sind es 4000€) ist die bekannteste Zuschuss-Möglichkeit. Als Voraussetzung gilt, dass der Antragsteller mindestens in den Pflegegrad 1 eingruppiert sein muss.

Zuschussfähig sind bauliche Maßnahmen, die eine Verbesserung der pflegerischen Situation bewirken. Beispiele dafür sind:

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  • Türverbreiterungen
  • Einbau automatischer Türöffner
  • fest installierte Rampen oder fest installierte Haltegriffe
  • barrierefreie Küchenmöbel
  • barrierefreier Badumbau
  • barrierereduzierender Badumbau, z.B. Austausch der Badewanne gegen eine Dusche
  • Treppenlift, Plattformlift
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn sich dadurch eine Verbesserung ergibt

Der Antrag auf die sogenannten „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse hat dazu ein eigenes Formular. Notwendig für den Antrag ist ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes.

Die Umbauten müssen lediglich eine Verbesserung der Pflegesituation zum Ziel haben, eine Erfüllung von Normen für barrierefreies Bauen ist bei diesem Zuschuss nicht notwendig.

Auch eine Befürwortung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MdK) ist erforderlich. Der MdK wird von der Pflegekasse beauftragt, dazu muss der Antragsteller nichts weiter tun.

2. Wohnbauförderprogramme der Bundesländer

Aktuell gibt es in sechs Bundesländern eigene Zuschuss- bzw. Förderprogramme für barrierefreie Umbauten.

In der Regel haben die Zuschüsse folgende Gemeinsamkeiten:

  • Es bestehen strikte Vorgaben an die Art der Umbauten.
  • Eine Kombination mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist möglich.
  • Einige Bundesländer setzen die Schwerbehinderteneigenschaft vorraus.

 

 

Nachfolgend führe ich die aktuell sechs Zuschussvarianten der Bundesländer in einem eigenen Beitrag auf. Das Programm in Schleswig Holstein ist leider 2021 ausgelaufen.

Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen

 

3. kommunale Förderprogramme

Bei den kommunalen Förderprogrammen ist mir lediglich das Förderprogramm der Stadt Mannheim bekannt. Alle Informationen und das Antragsformular wird unter diesem Link bereitgestellt:

Stadt Mannheim, Förderung von Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen

4. Wohnungshilfe und Arbeitsplatzanpassung durch Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger sind die gesetzliche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Integrationsamt und die Berufsgenossenschaften.

Gemeinsam ist all diesen Rehaträgern, dass sie nur berufstätigen bzw. erwerbsfähigen Menschen zur Seite stehen. Auch bei einer teilweisen Erwerbstätigkeit bis 15 Stunden sind diese Rehaträger zuständig.

Die Aufgabe der Rehaträger ist es die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen (Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Integrationsamt) oder die Folgen eines Arbeitsunfalls zu mindern (Berufsgenossenschaft).

Wohnungshilfe ist Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und das Integrationsamt teilen sich die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben auf. Bei notwendigen Umbauten ist die sogenannte „Wohnungshilfe“ die entsprechende Leistung. Der zuständige Kostenträger kann die notwendigen Umbauten in voller Höhe übernehmen, wenn diese Maßnahmen notwendig sind um den Weg zur Arbeit barrierefrei zu gestalten.

Beispiele dafür sind:

  • barrierefreier Umbau der Haustüre (Rampen, Lift, Verbreiterung, Türöffner…)
  • Aufzug, wenn der Hauszugang nicht auf anderem Wege barrierefrei möglich ist.

Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz und Auto

Weitere Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben sind die Kraftfahrzeughilfe und die Technischen Hilfen am Arbeitsplatz. Letztere ermöglichen auch Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz, wie z.B.

  • barrierefreie Toilette
  • Hublift am Eingang
  • Türverbreiterung
  • Klimaanlage
  • ….

5. Stiftungen

Die Teilfinanzierung von Umbauten über Stiftungen halte ich für eine sehr gute, aber weitgehend unbekannte Möglichkeit. Kaum jemand hat Erfahrungen mit Anträgen an Stiftungen, vermutlich liegt es auch daran, dass man für diese sogenannten „Zuwendungen“ nicht nur den Antrag der beteiligten Stiftungen ausfüllen, sondern stets auch einen Bericht einer dritten Stelle benötigt. Das bedeutet, dass der Antragsteller sich an eine Beratungsstelle oder ein Pfarramt wenden muss. Eine dieser Stellen ergänzt dann den Antrag mit einer eigenen Stellungsnahme, die inhaltlich begründet, dass die beantragte Maßnahme notwendig ist und der Antragsteller auf den Zuschuss der Stiftung angewiesen ist.
In Deutschland gibt es zahlreiche Stiftungen, jedoch ist nur bei einem kleinen Teil möglich einen Antrag für einen behindertengerechten Umbau zu stellen. Auf myhandicap.de gibt es hier z.B. eine Übersicht welche Stiftungen für Einzelanträge von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
  • Der Stiftungszweck der betreffenden Stiftung beinhaltet Einzelzuwendungen für behindertengerechten Umbau.
  • Es liegt eine Bedürftigkeit vor, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch ein begründbarer Bedarf für einen behindertengerechten Umbau. Ein Umbau aus reiner Vorsorge heraus hat schlechte Chancen für eine Förderung.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden, Einkünfte und Ausgaben müssen in der Regel in Form von Kopien belegt werden.
  • Ein Kostenvoranschlag der Umbaumaßnahme ist Pflicht.
  • Der Gesamtfinanzierungsplan darf keine Kredite beinhalten.
  • Dem Antrag muss eni sogenannter Sozialbericht bzw. eine Stellungnahme einer Beratungsstelle, sozialen Organisation oder Pfarramt beigelegt werden.

6. KfW-Programme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat aktuell zwei Förderprogramme, die speziell das barrierefreie Bauen fördern. Mit barrierefrei meint die KfW, dass die Förderung nur für Umbauten in Frage kommt, die streng nach der Norm für barrierefreies Bauen geplant und ausgeführt werden.

KfW-Programm 159

Das Programm mit der Nummer 159 beinhaltet einen Kredit bis zu 50000€ Höhe. Der Kredit wird über die Bank des Antragstellers beantragt. Das Programm 159 kann nicht zusammen mit Stiftungszuschüssen kombiniert werden und auch viele Landesförderprogramme sind nicht mit dem KfW-Programm 159 kombinierbar. Der Kredit kann für Umbauten aber auch für den Neubau oder den Kauf einer barrierefreien Immobilie beantragt werden.
Näheres findet ihr hier auf der Seite der KfW: Altersgerecht Umbauen-Kredit

KfW-Programm 455-B

Bei KfW-Programm 455 handelt es sich um einen Zuschuss, der einen prozentualen Anteil der selbst zu tragenden Kosten der Umbaumaßnahme beinhaltet. Der Zuschuß findet sich bei der KfW unter dem Namen Barrierereduzierung-Investitionszuschuss.
Der Zuschuss kann für Umbauten aber auch für den Neubau oder den Kauf einer barrierefreien Immobilie beantragt werden. Die Höchstsumme des Zuschusses beträgt 6250€. Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal der KfW-Bank.

7. Sozialhilfeträger

Wer auf Grundsicherung oder Bürgergeld angewiesen ist kann sich keinen Umbau leisten. Das Amt übernimmt jedoch auf Antrag die Kosten für notwendige Umbauten. Leider werden nur die tatsächlich notwendigen Teilumbauten übernommen, ich habe z.B. einmal bei der Antragstellung des Umbaus einer Badewanne zu einem Duschplatz geholfen. Nachdem eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes das Badezimmer gesichtet und den Umbau als notwendig empfohlen hat, übernahm das Grundsicherungsamt den Umbau von Badewanne zur Dusche. Im Badezimmer wurden jedoch nur die Fliesen auf der Seite des Duschplatzes übernommen. Die Bewilligung und Kostenübernahme beinhaltete eben nur das Notwendige. Im Vorfeld musste natürlich bei der Pflegekasse der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Leistungen gestellt werden, denn Sozialhilfeleistungen sind immer nachrangig.

8. Eingliederungshilfe: Leistungen für Wohnraum

Mit der Eingliederungshilfe verhält es sich ähnlich wie mit der Sozialhilfe. Auch hier müssen andere öffentliche Geldgeber wie Landesförderprogramme oder wohnumfeldverbessernde Leistungen der Pflegekasse vorrangig beantragt werden. Und die Leistungen für Wohnraum umfassen nur das Notwendige. Im Unterschied zur Sozialhilfe liegen aber die Einkommens- und Vermögensgrenzen deutlich höher. Das bedeutet, der Antragsteller darf ein gewisses Vermögen besitzen (bis zu 50000€) und auch Einkünfte. Die Einkünfte eines Ehepartners zählen im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht. Auf meinem Blog handicap-bazar findet ihr mehr Informationen zur den Vermögens- und Einkommensgrenzen der Eingliederungshilfe. Zuständig für die Eingliederunghilfe sind die überörtlichen Sozialhilfeträger.

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Über Jochen Radau

Studium der Sozialpädagogik in Würzburg und Studium der Medizintechnik in Ulm, seit 20 Jahren psychosozialer Berater bei der DMSG im Landesverband Bayern, dort auch Onlineberater. Betreiber und Redakteur dieses und weiterer Blogs zu den Themen Schwerbehinderung und Pflegeversicherung. Weiterqualifikationen in systemischer Beratung und vielen Themen des Sozialrechts.