Mit der Feststellung eines GdB von 50 wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Damit sind folgende wichtige Nachteilsausgleiche möglich:
- Behindertenpauschalbetrag von 1140€
- Nachteilsausgleiche im Berufsleben
- besonderer Kündigungsschutz
- Sonderurlaub von einer Woche
- Beratung und Hilfe durch Integrationsfachdienste
- Arbeitserprobung, Weiterqualifizierung, Umschulung
- technische Hilfen am Arbeitsplatz
- Freistellung von Mehrarbeit
- vorzeitige Altersrente
- Ermässigung bei der Kurtaxe
- Schutz bei Kündigung der Wohnung im Härtefall
- Vortritt bei Besucherverkehr in Behörden
- Behindertenrabatte beim Neuwagenkauf
- Förderung beim behindertengerechten Bauen
GdB 50: Vorteile und Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung weiterlesen