Nur mit bestimmten Merkzeichen besteht der Nachteilsausgleich in einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland. Allein eine Feststellung des GdB ohne eines der Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl ist dafür nicht ausreichend.
Zum Nahverkehr im Sinne des § 230 Absatz 1 Nummer 4 SGB IX gehören:
- Straßenbahnen und Linienbusse
- die 2. Wagenklasse der Bahn in IRE (InterregioExpress), RE (RegionalExpress), RB (RegionalBahn) und S-Bahn.
- alle Fähren im Orts- und Nachbarschaftsbereich
- Die Freifahrt bezieht sich auch auf alle Züge privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Merkzeichen G, aG, Gl, H, Bl weiterlesen