Die Zuzahlungsgrenze für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen für jeden Versicherten bei 2% des Bruttoeinkommens. Für schwerwiegend chronisch erkrankte Menschen sinkt die Zuzahlungsgrenze auf 1% des Bruttoeinkommens.
Die Zuzahlungen sind zunächst zu zahlen bis die Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Alle Zuzahlungen, die innerhalb einer Familie in einem Haushalt zusammenkommen, werden zusammengezählt. Sobald die Zuzahlungsgrenze erreicht ist, gilt die Befreiung für alle Haushaltsmitglieder.
Auf folgende Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten:
- Versorgung mit Arznei, Heil- und Hilfsmitteln
- Krankenhausaufenthalte
- Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe und Fahrkosten
- Ambulante Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
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