Fahrdienst mit Rampe.

Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es ab einer bestimmten Schwere der Behinderung die Leistungen zur Mobilität. Diese Möglichkeit der Finanzierung eines Beförderungsdienstes kann für private Fahrten, die Beförderung zur Teilnahme an Veranstaltungen oder zu Selbsthilfegruppen genutzt werden. Fahrten zum Arzt oder zu Therapeuten sind ausgeschlossen. Die Leistung ist auf ein Budget gedeckelt, welches die Teilnahme am Fahrdienst pro Jahr auf eine bestimmte Anzahl Kilometer oder einen maximalen finanziellen Betrag begrenzt. Beförderungsdienst für Menschen mit Behinderung weiterlesen

Gurkenpflanze mit hängenden Blättern

Arbeitsplatzanpassungen bei Hitze

Die Jahre 2003, 2015 und 2018 brachten extreme Hitzewellen nach Mitteleuropa. Nun belegt eine umfassende Studie der Schweizer Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, dass die Sommerdürren seit dem Jahr 2015 in ihrem Ausmaß sogar die Dürren der letzten 2100 Jahre übersteigen. Der Klimawandel schreitet voran. Wir müssen also künftig häufiger mit extremen sommerlichen Temperaturen rechnen.

Während man privat der Hitze oft noch aus dem Weg gehen kann leiden viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz unter den hohen Temperaturen. Besonders schwierig ist es für Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen.

Dabei kommt es vor, dass die Leistung nachlässt und Konflikte im Betrieb aufkommen. In diesem Beitrag soll es daher darum gehen, welche Möglichkeiten bzw. Hilfen es gegen die Hitze gibt. Arbeitsplatzanpassungen bei Hitze weiterlesen

Warnschild Stutzgefahr

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung

Was ist bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung mit den privaten Versicherungsverträgen zu beachten? In diesem Beitrag beschreiben wir die wichtigsten Versicherungen und die Schwierigkeiten, die sich dazu ergeben können, wenn Beeinträchtigungen ins Spiel kommen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherungen, wie der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung, sind bei den privaten Verträgen viele Leistungen bei chronischen Erkrankungen nicht mehr Teil des Vertrags.

Versicherungen bei chronischen Erkrankungen und Schwerbehinderung weiterlesen

Wechsel der Krankenkasse auch mit chronischer Erkrankung

Viele Menschen mit chronischer Krankheit oder Behinderung glauben, daß für sie ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich ist, weil eine andere Krankenversicherung sie nicht aufnehmen würde. Hinzu kommt die Macht der Gewohnheit, die einem Krankenkassenwechsel entgegensteht. Dabei gibt es gerade bei chronischer Krankheit oder Behinderung gute Gründe, die für einen Wechsel sprechen können. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Wechsel leicht und unkompliziert möglich, bei der privaten Krankenversicherung ist ein Wechsel leider nicht so einfach. Wechsel der Krankenkasse auch mit chronischer Erkrankung weiterlesen

Rampe zum Balkon

Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen

Dieser Beitrag beschreibt die Zuschussprogramme, welche derzeit sechs  Bundesländer für das barrierefreie Umbauen anbieten. Die Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, haben Förderprogramme, die in der Regel auf Kreditbasis arbeiten. Die Voraussetzungen der einzelnen Programme sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Bei einigen werden bestimmte Anforderungen an den Umbau und zusätzliche behinderungsbedingte Merkmale vorausgesetzt (Bayern, Brandenburg, Sachsen), während es bei anderen Förderprogrammen nur auf die Art des barrierearmen Umbaus ankommt (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern).

Eine Kombination mit weiteren Zuschüssen der Pflegekasse oder durch Stiftungen ist in der Regel möglich. Lediglich die Programme der KfW-Bank sind in der Regel nicht mit den hier vorgestellten Förderprogrammen der Bundesländer möglich. Sechs Zuschüsse der Bundesländer für das barrierefreie Umbauen weiterlesen

Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) bis 22000€ und Rechner 2024

Die Kraftfahrzeughilfe gehört streng genommen nicht zu den Nachteilsausgleichen. Sie ist in der Kraftfahrzeughilfeverordnung geregelt und kommt nur für eine bestimmte Personengruppe in Betracht. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für den Kauf oder/und die Kostenübernahme des Umbaus eines behindertengerechten Autos. Auch die Kosten für Führerschein, Führerscheineintrag, Gutachten oder einen Fahrdienst können bezuschusst werden. Für den Kauf eines Autos kann der Zuschuss abhängig vom Nettoeinkommen bis zu 22000€ betragen.

Die Voraussetzungen sind folgende:

  • berufstätig min. 15 Stunden/Woche und mindestens teilweise Erwerbsfähigkeit
  • Merkzeichen aG und 100 GdB
  • Kauf eines Autos mit min. 50% Neuwert
  • Einkommensgrenze für das Nettoeinkommen des Antragstellers. Für die Ermittlung der Zuschusshöhe haben wir einen Onlinerechner erstellt.
  • die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht möglich
  • das Auto ist notwendig, um berufstätig zu bleiben

Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) bis 22000€ und Rechner 2024 weiterlesen

Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag

Mit dem Behindertenpauschbetrag besteht im Rahmen der Einkommensteuer eine Möglichkeit die erhöhten Ausgaben im Steuerjahr geltend zu machen und die fällige Einkommenssteuer zu senken. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags ist vom Grad der Behinderung abhängig.

Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge 2021

Die Pauschalbeträge wurden in den 1970’er Jahren festgelegt und bestehen seitdem unverändert. Nun gibt es mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Verbesserungen. Ab dem Steuerjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2021 gibt es eine Verdopplung der Pauschalbeträge und eine Verbesserung der Systematik: Es wird bereits ab einem GdB von 20 ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerlicher Pauschalbetrag geltend gemacht werden können. Steuer: Behindertenpauschbetrag, Fahrtkostenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag weiterlesen

advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht

Die Begutachtung eines GdB und der Merkzeichen erfolgt in der Regel nach Aktenlage. Dabei kann es leicht zu folgenden Fehlern kommen:

  • Bei der Feststellung des GdB liegen nicht immer alle aktuellen Arztbefunde und Rehaberichte vor. Diese können dann nicht in die Begutachtung einbezogen werden.
  • Ärztliche Berichte beschreiben die für die Feststellung des GdB notwendigen Einschränkungen und Symptome in der Regel nicht ausreichend. Das Ausmaß von Einschränkungen ist aber für eine korrekte Begutachtung oft sehr wichtig.
  • Weitere Diagnosen können nicht in die Begutachtung einbezogen werden, wenn sie nicht in den vorliegenden Befunden genannt sind.

In diesem Fall kann die Entscheidung der Behörde unzutreffend und ein Widerspruch gegen den Bescheid der feststellenden Behörde sinnvoll und notwendig sein. Professionelle Begleitung, zum Beispiel durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle kann hier entscheidend weiterhelfen. advocado – Rechtsberatung im Schwerbehindertenrecht weiterlesen